Rat Wettbewerb: Öffentliche Beschaffung zu 50 % auf Basis von Umweltkriterien

Der Wettbewerbsministerrat am 25.9.2008 hat sich unter anderem mit dem Aktionsplan für Nachhaltigkeit in Konsum und Produktion befasst, zu einem Teilbereich des Planes – der öffentlichen Beschaffung, hat er auch Schlussfolgerungen angenommen. Demnach soll bis 2010 die Hälfte aller öffentlichen Vergabeverfahren in der EU auf Umweltkriterien basieren – damit unterstützt der Rat die Position der Europäischen Kommission.
Weiters begrüßten die MinisterInnen die Vorschläge der Kommission zur Definition von (freiwilligen) Umweltkriterien in 10 Bereichen: Bauwesen, Nahrungsmittel und Catering, Verkehr, Energie, Büroeinrichtung, Textilien, Druck und Papier, Möbel, Reinigung sowie Ausrüstung im Gesundheitsbereich.
Wie die Definitionen im Detail aussehen werden, wird nun noch in einem Konsultationsprozess mit den Mitgliedstaaten festgelegt.

Presseprotokoll Rat Wettbewerb (en pdf 340kb)
Schlussfolgerungen zur öffentlichen Beschaffung (en pdf 153kb)