Ratseinigung zu Phtalat-Verboten

Chemie & Nanotechnologie

Am 24.9.2004 einigten sich die WirtschaftsministerInnen der Mitgliedstaaten im Wettbwerbsrat auf einen gemeinsamen Standpunkt zum Verbot von Phtalaten in Kinderspielzeug. Demnach sollen jene Phtalate, die laut EU-Risikoabschätzung als CMR (krebserregend, fortpflanzungsschädigend und mutagen) eingestuft werden (DEHP, DBP und BBP) in allen Spielzeugen und Kinderpflegeartikeln verboten werden. Die drei anderen Phtalate (DINP, DIDP und DNOP) sollen in Spielzeug für Kinder unter drei Jahren verboten werden, das in den Mund genommen werden kann - bei diesen drei beruht das Verbot auf dem Vorsorgeprinzip. Nächster Schritt ist nun die zweite Lesung im EP.

Presseprotokoll Wettbewerbsrat (pdf 286kb)
Pressemeldung Greenpeace (engl.)