REACH - Handelsketten verletzen ihre Auskunftspflicht bei giftigen und krebserregenden Stoffen
Chemie & Nanotechnologie
Eine Untersuchung des European Environmental Bureaus zeigt, dass die meisten Handelsketten ihrer Auskunftspflicht nicht nachkommen.REACH ist die seit Juni 2007 in Kraft getretene EU-Chemikalienverordnung, die unter anderem eine Auskunftspflicht dert Händler gegenüber VerbraucherInnen enthält. Die Händler müssen den VerbraucherInnen auf Nachfrage hin Auskunft über giftige und krebserregende Stoffe in den von ihnen verkauften Produkten geben.
Eine Untersuchung des European Environmental Bureaus (EEB), eines Uweltdachverbandes, dem mehr als 140 europäische Umweltschutzorganisationen angehören, zieht eine ernüchternde Bilanz. Nur 22% der Händler kamen ihrer Auskunftspflicht adequat nach. Die Hälfte aller Anfragen blieben überhaupt unbeantwortet, inklusive Anfragen an große Handelsketten wie Carrefour, Tesco oder Toys R Us.
Eine Auswahl an Produkten wurde weiters einer chemischen Analyse unterzogen. Dabei zeigte sich, dass viele Handelsartikel gefährliche Chemikalien enthielten, unter anderem Kosmetikartikel, Spielzeug und Schuhe für Kinder.