Europäischer Rechnungshof: Reichen die Maßnahmen gegen PFAS?

Das haben die Prüfer zum Anlass genommen, zu untersuchen, welchen Ansatz die EU in Bezug auf diese gefährlichen Chemikalien verfolgt, die nur extrem langsam abgebaut werden und sehr leicht in die Umwelt gelangen. Es soll geprüft werden, ob die EU ausreichende Maßnahmen ergreift, um die mit diesen Stoffen verbundenen Risiken zu mindern und die öffentliche Gesundheit zu schützen. Der Bericht des Rechnungshofs soll bis Ende des Jahres erscheinen. Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) sind eine Gruppe synthetischer Chemikalien, die hitzebeständig sowie öl- und wasserabweisend sind, wodurch sie in einer Vielzahl von Produkten eingesetzt werden können, von Kochgeschirr mit Anti-Haft-Eigenschaften über Lebensmittelverpackungen und Kleidung bis hin zu Kosmetika, Arzneimitteln und Elektronik. PFAS werden bereits seit Mitte des 20. Jahrhunderts in vielen Konsumgütern verwendet, doch wurden ihre schädlichen Auswirkungen erst Ende der 1990er- / Anfang der 2000er-Jahre öffentlich bekannt. In den letzten 25 Jahren hat die Wissenschaft immer schwerwiegendere schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit festgestellt, die durch die zunehmende Zahl und Vielfalt von PFAS verursacht werden. Sie wurden mit Schäden des Immunsystems, der Organe und mit Krebs in Verbindung gebracht. Es wurde auch nachgewiesen, dass die Exposition gegenüber PFAS Kindern im Mutterleib und in der Stillzeit schadet. 2006 führte die EU im Rahmen der früheren Gefahrstoffrichtlinie eine erste Beschränkung für eine Untergruppe von PFAS ein. Da sie in der Umwelt schwer abbaubar sowie für die menschliche Gesundheit potenziell schädlich sind und für die Gesellschaft mit Kosten einhergehen, gelten PFAS heute als eines der größten Umweltrisiken. Derzeit werden mehrere Tausend PFAS verwendet. Die sich daraus ergebende weitverbreitete und lang anhaltende Verschmutzung von Luft, Wasser und Boden gibt zunehmend Anlass zur Sorge. Die Europäische Union reguliert die Herstellung, Einfuhr und Verwendung von Chemikalien mit der sogenannten REACH-Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe. Diese Verordnung stammt aus dem Jahr 2006. Zu diesem Zeitpunkt waren die schädlichen Auswirkungen von PFAS bereits seit einigen Jahren öffentlich bekannt. Ziel der Verordnung ist es, ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt dadurch zu gewährleisten, dass Beschränkungen für Schadstoffe festgelegt und alternative Methoden zur Bewertung der Gefahren, die von diesen Stoffen ausgehen, gefördert werden. Sie befasst sich auch mit dem freien Verkehr von Stoffen im Binnenmarkt und fördert gleichzeitig Wettbewerbsfähigkeit und Innovation. Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) mit Sitz in Helsinki prüft derzeit einen Vorschlag zur Beschränkung von PFAS im Hinblick auf ihre Risiken für Mensch und Umwelt und ihre Auswirkungen auf die Gesellschaft. Sowohl dieser Vorschlag als auch eine seit langem erwartete Überarbeitung der REACH-Verordnung dürften sich in Zukunft auf den Umgang mit PFAS auswirken.

Vor diesem Hintergrund führt der Europäische Rechnungshof derzeit eine Prüfung durch, um die Wirksamkeit der EU-Maßnahmen zum Schutz der menschlichen Gesundheit vor den schädlichen Auswirkungen von PFAS zu bewerten. Die Regulierung der „Ewigkeitschemikalien“ stellt aufgrund ihrer langfristigen Auswirkungen auf die Gesundheit, der stetig zunehmenden Zahl dieser künstlich hergestellten Chemikalien und ihrer weitverbreiteten Verwendung in Tausenden verschiedenen Produkten eine besondere Herausforderung dar. An den Vorschriften lässt sich daher besonders gut untersuchen, wie robust und reaktionsfähig der EU-Rechtsrahmen für Chemikalien ist. Im Zuge der Prüfung wird untersucht, wie die EU-Länder Lebensmittelsicherheitskontrollen durchführen und den PFAS-Gehalt – insbesondere in Trinkwasser und Lebensmitteln – überwachen. Die Prüfer werden auch bewerten, ob die derzeitigen EU-Grenzwerte angesichts der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse über die Schädlichkeit von PFAS streng genug sind.

Reaktion der EU auf "Ewigkeitschemikalien"