Reform des EU-Beihilfenrechts: Konsultationsverfahren
Staatliche Beihilfen können und sollen nach Ansicht der Europäischen Kommission einen Beitrag zur Lissabon-Strategie leisten, also die Wettbewerbsfähigkeit stärken und die Entstehung dauerhafter Arbeitsplätze fördern. In diese Stoßrichtung geht ein Aktionsplan zur Reform des EU- Beihilfenrechts und der Beihilfenverfahren für 2005-9, den die Europäische Kommission am 7. Juni 2005 vorgelegt hat.Leitlinien für Beihilfen im Umweltbereich werden im nun vorgelegten Aktionsplan nur skizziert: Prioritär ist es demnach, die EU zum Marktführer bei Ökoinnovation zu machen, insbesondere geht es dabei auch um die Förderung der Energieeffizienz.
Ein Konsultationsverfahren zum Aktionsplan läuft noch bis 15. September 2005, danach sollen konkrete Vorschläge vorgelegt werden.
Pressemeldung Kommission
Aktionsplan (engl.)
Pressemeldung FoE (engl.)