Regierung beschließt Umweltpaket – und plant Anschlag auf Umweltrecht
28. Juni 18
Die österreichische Bundesregierung will Umweltverträglichkeitsprüfungen verkürzen – mit einem neuen „Standortentwicklungsgesetz“ soll ein Automatismus zur Genehmigung der größten Infrastrukturprojekte eingeführt werden. Bei Umweltorganisationen sorgte diese Ankündigung am Mittwoch für heftige Reaktionen: Die ebenfalls beschlossene und längst überfällige komplette Umsetzung der Aarhus-Konvention würde damit mehr als ausgehebelt werden. Außerdem seien die Pläne verfassungs- und europarechtswidrig.
Konkret sollen große Infrastrukturprojekte wie die aktuelle umstrittene dritte Piste am Flughafen Wien oder der Lobautunnel in Zukunft automatisch nach neun Monaten genehmigt werden, wenn die Umweltverträglichkeitsprüfung bis zu dieser Frist nicht abgeschlossen sein sollte. Thomas Alge, Geschäftsführer von ÖKOBÜRO sagte dazu in einer Aussendung: „Die EU-UVP-Richtlinie und die Aarhus-Konvention sehen eine effektive Beteiligung der Öffentlichkeit und eine Beteiligung der Parteien an den Verfahren vor. Mit so einem Automatismus ist das nicht mehr gewährleistet und verstößt daher gegen Europarecht. Dazu verstößt der Vorschlag auch gegen die österreichische Verfassung, da Nachbarn und Umweltorganisationen ihre rechtlichen Interessen ohne vollständiges Verfahren nicht ausreichend schützen können.“
Auch der Umweltdachverband übte scharfe Kritik: „Dass die im Standortentwicklungsgesetz als vorrangig definierten Projekte nach Ablauf einer Frist von neun Monaten per Gesetz als genehmigt gelten sollen, ist schlicht verfassungs-, unions- und völkerrechtswidrig und ein Anschlag auf unser rechtsstaatliches Grundprinzip. Damit wird das, was jetzt an politischen Anstrengungen seitens des Nachhaltigkeitsministeriums hinsichtlich der sukzessiven Herstellung der Aarhuskonformität unternommen wird, völlig konterkariert. Wir müssen hier mit Nachdruck einmahnen, dass ein effektiver Rechtsschutz erhalten bleibt und als demokratisches Gut und eine der Grundfesten unserer Verfassung respektiert wird. Was die völker- und unionsrechtlichen Anforderungen an einen angemessenen und effektiven Rechtsschutz sind, werden wir, gemeinsam mit dem ÖKOBÜRO, morgen bei unserer Aarhus-Fachenquete in Wien präsentieren“, so Weichsel-Goby abschließend.
Der Standard: Automatismus soll Umweltverfahren in Österreich verkürzen
ÖKOBÜRO: Standortgesetz schafft Rechtsunsicherheit und verzögert dadurch Umweltverfahren
Umweltdachverband: Zuckerbrot und Peitsche in Sachen Umweltrecht!