Regierungsangriff auf Umweltorganisationen europarechtswidrig

11. Okt 18

Die Bundesregierung aus ÖVP und FPÖ will neue Barrieren für die Teilnahme anerkannter Umweltorganisationen an Umweltverfahren einführen. So sollen Vereine mit weniger als 100 Mitgliedern und Verbände mit weniger als fünf Mitgliedervereinen künftig von Verfahren ausgeschlossen werden. Zudem sollen jene Organisationen, die die Kriterien erfüllen, eine vollständige Liste ihrer Mitglieder mit Name und Anschrift veröffentlichen.

Das ÖKOBÜRO spricht von einer „europarechtswidrigen Regelung“ der Regierungsparteien, die „den Umweltschutz zu Gunsten von Konzerninteressen zurückdrängen“ wollen. ÖKOBÜRO-Geschäftsführer Thomas Alge: „Es gibt keine sachliche Rechtfertigung und zeugt von einem eigenartigen Demokratieverständnis, diese niedrigen Zahlen auch noch reduzieren zu wollen. Der Europäische Gerichtshof und die Aarhus Konvention lassen Einschränkungen im Rechtsschutz der UVP nur im Ausnahmefall zu. Gemäß UVP-Richtlinie der EU ist es das rechtliche Ziel, einen weiten Zugang zu Gerichten zu gewähren.

Auch der Umweltdachverband schlägt in dieselbe Kerbe: „Der per Abänderungsantrag geplante Angriff auf Umweltorganisationen ist ein europarechtswidriger Affront und eine nicht hinnehmbare Schikane. Kleinere Umweltorganisationen würden mit dem neuen Kriterium einer Mitgliederzahl von 100 Personen vor neue, unnötige Herausforderungen vor einer ohnehin schon angespannten Ressourcenlage gestellt, unter der die tägliche Umwelt- und Naturschutzarbeit zu leisten ist. Personenbezogene Mitgliederdaten offen zu legen, widerspricht eindeutig den Vorgaben der Europäischen Datenschutzgrundverordnung und ist ein inakzeptabler Eingriff in die Privatsphäre vieler ehrenamtlich Engagierter. Ich appelliere daher eindringlich an die Abgeordneten zum Nationalrat, diesen Frontalangriffen auf Umweltschutzstandards und UmweltschützerInnen nicht zuzustimmen“, so Franz Maier, Präsident des Umweltdachverbandes.


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