Renaturierung in der Wasserwirtschaft
Das am 18. August 2024 in Kraft getretene „EU-Renaturierungsgesetz“ (Wiederherstellungs-Verordnung) verpflichtet die EU-Staaten, bis 2050 fast alle geschädigten Ökosysteme und Lebensräume wiederherzustellen, darunter Wälder, Moore und Agrarlandschaften. Ziel ist es, die ökologischen Funktionen der Natur und damit die Ökosystemleistungen für uns Menschen wiederherzustellen – fruchtbare Böden, Bestäubung, Trinkwasserversorgung, Schutz vor Naturgefahren sowie Freizeit und Erholung. Im Dezember 2026 sollen die nationalen Wiederherstellungspläne im Konzept vorliegen, im September 2027 müssen sie fertig sein.
Für die Umsetzung der geplanten Maßnahmen sind in Österreich insbesondere die Bundesländer, das BMK, das BML und die Gemeinden verantwortlich. Ein wesentlicher Punkt ist die rechtzeitige Sicherung der wiederherzustellenden Flächen, um damit kontraproduktive Eingriffe wie Verbauung oder Entwässerung zu verhindern. Dazu diskutieren Vertreter:innen von Behörden, Verbänden, Gemeinden, Land- und Forstwirtschaft, Wirtschaft und Wissenschaft sowie NGOs über Herausforderungen und Möglichkeiten, wie man zu diesen Flächen kommt.
Kosten: EUR 280,- für Mitglieder, EUR 440, - für Nichtmitglieder, EUR 50,- Student:innen bis 27 Jahre