Richtlinie Umweltinformationen in Kraft

Die neue Richtlinie über Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen (Aarhus I) wurde am 14.2.2003 im Amtsblatt veröffentlicht und ist seither in Kraft, die Frist zur Umsetzung in nationales Recht endet am 14. Februar 2005. Nach der neuen Richtlinie müssen Anfragen zu Umweltinformationen innerhalb eines Monats, bei komplexen Themen innerhalb von zwei Monaten, beantwortet werden. Zur Abdeckung der administrativen Kosten dürfen die Behörden Gebühren verlangen.

Richtlinie (pdf 136kb)