RL Umweltstrafrecht: Einigung in erster Lesung
Die beinahe schon unendliche Geschichte der Richtlinie Umweltstrafrecht - ein Kommissionsvorschlag liegt seit 2001 vor - steht vor ihrem Ende: Rat und Europäisches Parlament erzielten am 14.5.2008 eine Einigung in erster Lesung. Diese muss nun noch vom Plenum des EP und vom Ministerrat abgesegnet werden.Die neue Richtlinie harmonisiert die Liste der Rechtsbrüche, die in allen EU-Staaten durch das Strafrecht geregelt werden müssen. EU-Gesetze, die unter die RL fallen, werden im Anhang definiert, für die Aufnahme zusätzlicher EU-Gesetze auf diese Liste wurde ein Mechanismus definiert. Nicht vereinheitlicht wird allerdings die Höhe der Strafen.
Die Schädigung von EU-Naturschutzgebieten wird ebenfalls in den Anwendungsbereich der RL fallen - und zwar unabhängig davon, wie diese Störung zustande kam. Der EP-Rechtsausschuss hatte ursprünglich ja gefordert, nur Schäden durch klar definierte Tätigkeiten (zB Bauarbeiten) in den Geltungsbereich aufzunehmen.
Die neue Richtlinie wurde am 21.5.2008 durch das EP abgesegnet, der Rat soll die RL noch im Juni 2008 abschließen. Danach kann sie im Amtsblatt veröffentlicht werden und in Kraft treten.