RL Umweltstrafrecht - kurz vor Einigung?

Der zuständige EP-Justizausschuss hat am 8.4.2008 über die neue Richtlinie Umweltstrafrecht abgestimmt. Damit beginnen die Verhandlungen mit dem Rat um eine Einigung in erster Lesung, in die auch der meinunggebende EP-Umweltausschuss involviert sein wird.
Klar ist inzwischen, dass es keine EU-weit definierten Geld- und Haftstrafen für Umweltstraftaten geben wird. Grund dafür ist insbesondere ein EuGH-Urteil vom Oktober 2007. Offen sind speziell noch folgende zwei Fragen:
- Geltungsbereich: Der Kommissionsvorschlag sieht vor, dass alle Verstöße gegen EU- oder nationales Recht, dessen Ziel der Schutz der Umwelt ist, erfasst werden. Der EP-Umweltausschuss unterstützt diese Haltung. Rat und Justizausschuss aber wollen nur eine Liste klar definierter EU-Bestimmungen in den Geltungsbereich aufnehmen.
- Schutz von Habitaten: Die Europäische Kommission und der EP-Umweltausschuss wollen alle Handlungen, die zu "signifikaten Verschlechterungen" geschützter Gebiete führen, als Straftat definieren. Der EP-Justizausschuss will den Geltungsbereich auf einige bestimmte Handlungen beschränken, zB Bauarbeiten, Abholzungen oder Brandstiftung. Rat und EP-Umweltausschuss stützen die Kommission.

Eine Einigung wird noch vor dem Sommer 2008 angestrebt. Entscheiden wird dabei sein, welcher der beiden EP-Ausschüsse glaubwürdig machen kann, dass er vom EP-Plenum unterstützt wird - denn dieses muss jegliche Einigung absegnen.

Pressemeldung EP (en)
Pressemeldung Berichterstatter Nassauer (pdf 68kb)