RL-Vorschlag Zugang zu Gerichten / Aarhus-Ratifizierung

Am 28.10.2003 legte die Europäische Kommission den Vorschlag für eine Richtlinie über den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten (Aarhus III) vor. Damit soll ein Rahmen mit Mindestvorschriften für den Zugang zu Gerichts- und Verwaltungsverfahren geschaffen werden. Die verfahrenstechnischen Details sollen auf der Ebene der Mitgliedstaaten geregelt werden.
Demnach dürften NGOs auch dann vor Gericht ziehen, wenn sie nicht direkt betroffen sind, sie müssen aber als "qualifizierte Einrichtung" anerkannt sein. Zu den Bedingugen für diese Anerkennung gehört Umweltschutz als satzungsmäßiges Hauptziel, Rechtspersönlichkeit, Non-Profit-Charakter und aktiver Umweltschutz während eines längeren Zeitraums.
Zeitgleich mit dem Richtlinienvorschlag legte die Europäische Kommission auch einen Vorschlag für eine Verordnung zur Anwendung der Aarhus-Konvention auf die EU-Organe und Gremien sowie einen Vorschlag für einen Beschluss zur Ratifizierung der Aarhus-Konvention vor.
Das Europäische Umweltbüro EEB begrüßte in einer ersten Reaktion, dass die Vorschläge nun vorliegen, lehnt aber die Idee der "qualifizierten Einrichtung" ab.

Pressemeldung Kommission
Memo der Kommission (engl.)
Vorschlag Zugang zu Gerichten (pdf 103kb)
Vorschlag EU-Instititutionen (pdf 248kb)
Vorschlag Ratifizierung (pdf 270kb)
Kommissionswebsite Aarhus
Pressemeldung EEB (engl.)