RL Zugang zu Gerichten im EP
Am 31.3.2004 stimmte das Europäische Parlament in erster Lesung über den Vorschlag der Kommission zur RL über den Zugang zu den Gerichten in Umweltangelegenheiten (Aarhus III) ab. Die Abgeordneten forderten mehrheitlich die Vergrößerung des Anwendungsbereichs der Richtlinie und die Bezugnahme auf die Umweltkriminalität.In einem von NGOs vielkritisierten Punkt schloss sich das EP dem Kommissionsvorschlag an: NGOs müssen als "qualifizierte Einrichtung" anerkannt werden, um vor Gericht gehen zu können.
Weiters stimmte das EP über die Verordnung zur Anwendung der Aarhus-Konvention auf die EU-Organe und Gremien sowie den Beschluss zur Ratifizierung der Aarhus-Konvention ab.
vom EP angenommener Text (ab Seite 145) (pdf 781kb)
Artikel EurActiv