Rotterdamer Übereinkommen - Umsetzung und Ratifizierung

Chemie & Nanotechnologie

Im Rotterdamer Übereinkommen zur Ein- und Ausfuhr gefährlicher Chemikalien geht es vor allem um das Verfahren der
vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung (PIC) für bestimmte gefährliche Chemikalien und Pestizide im Internationalen Handel.
Der Beschluss des Rates zur Ratifikation dieses Abkommens wurde gemeinsam mit der Verordnung zu seiner Umsetzung am 6. März 2003 im Amtsblatt veröffentlicht. Die Verordnung zur Umsetzung des Abkommens ist am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft getreten, und gilt seither unmittelbar in jedem Mitgliedstaat der EU.

Verordnung
Beschluss des Rates
Rotterdamer Übereinkommen