Rückschritte für zivilgesellschaftliche Einbindung in der EU

26. April 19

Einschränkungen der Zivilgesellschaft sind sowohl für die Demokratie als auch für unsere Umwelt gefährlich. Ein neuer Bericht des Europäischen Umweltbüros (EEB) zeigt Beispiele dafür, dass viele EU-Mitgliedstaaten Gesetze nicht umsetzen, die die Beteiligung der Öffentlichkeit an umweltpolitischen Entscheidungen sicherstellen sollen.

Der Bericht "Power for the People" fasst einige dieser Fälle zusammen und beleuchtet die in der EU bestehenden Probleme. Er enthält auch Empfehlungen, wie die Öffentlichkeit und NGOs besser in Umweltangelegenheiten einbezogen werden können.

Francesca Carlsson, Rechtsreferentin im EEB, sagt zum Bericht:

„Einige der Beispiele, die wir gefunden haben, sind wirklich schockierend. Die Regierungen setzen sich aktiv dafür ein, dass die Menschen bei Entscheidungen, die ihr Leben betreffen, nicht mitbestimmen können. Die EU-Gesetzgebung sollte das Recht auf Beteiligung an umweltpolitischen Entscheidungen garantieren, doch dieses Recht wird heute nicht allen Menschen und Umweltgruppen in Europa gleichermaßen gewährt.“

Der der Zivilgesellschaft in einigen Mitgliedstaaten eingeräumte Raum spiegelt nicht die Verpflichtungen wider, die mit der Ratifizierung des Übereinkommens von Aarhus eingegangen sind, einem Abkommen, das sicherstellt, dass NRO und Öffentlichkeit Zugang zu Informationen, Öffentlichkeitsbeteiligung und Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten haben.

In den letzten Jahren haben Gesetzesänderungen und politische Orientierungen die Öffentlichkeitsbeteiligung einiger NGOs in der EU teilweise drastisch eingeschränkt. Einige Beispiele, die das EEB gesammelt hat:

Österreich: NGOs müssen mindestens 100 Mitglieder haben, um an Prozessen der Öffentlichkeitsbeteiligung teilnehmen zu können.

Ungarn: Wenn eine NGO mehr als 23.000 Euro aus dem Ausland erhält, muss sie als "auslandsfinanziert" gekennzeichnet und es müssen alle Publikationen dementsprechend gekennzeichnet werden. Andernfalls kann es zur Auflösung der NGO kommen.

Aufgrund schwerer Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit drohte Ungarn, sein Stimmrecht in der EU gemäß Artikel 7 des Vertrags zu verlieren.

Deutschland: Kürzlich hat ATTAC Deutschland mit fadenscheiniger Begründung seinen Status als gemeinnützige Organisation verloren.


Bericht: Power for the People

EEB: Locking citizens out of environmental decision making is a threat to democracy – report highlights problems across the EU