Schutz der Biodiversität: Ein unverzichtbarer Teil der Pandemiebekämpfung

21. Jan 21

Letzten Donnerstag befasste sich eine Anhörung des Umweltausschusses im EU-Parlament (European Parliament's Committee on Environment, Public Health and Food Safety - ENVI) mit dem Zusammenhang zwischen dem erdgeschichtlich sechsten Massenaussterben, der zunehmenden Gefahr von Pandemien und der Rolle der EU-Biodiversitätsstrategie 2030.

 

EU-Parlament sucht nach Lösungen

Die Tagesordnung des ENVI stand ganz im Zeichen von Biodiversität. Neben einer Anhörung zum Zusammenhang von Artensterben und der Covid-19-Pandemie stellte die EU-Kommission ihren Vorschlag zum 8. Umweltaktionsprogramm zur Diskussion. Am Nachmittag war die EU-Biodiversitätsstrategie 2030 selbst das Thema.

Dr. Anne Larigauderie, Exekutivsekretärin des Weltbiodiversitätsrates (Intergovernmental Platform on Biodiversity and Ecosystem Services - IPBES) und Dr. Hans Bruyninckx, Exekutivdirektor der Europäischen Umweltagentur, eröffneten die öffentliche Anhörung. Sie unterstrichen, dass ein Weitermachen wie bisher nicht möglich sein wird, wenn der Verlust von Arten gestoppt werden soll. Nur so könnten die Ökosystemdienstleistungen wie Wasserversorgung oder Ernährungssicherheit erhalten werden. Die drei großen Krisen Klimawandel, Naturverlust und Gesundheitsgefährdung müssten zusammengedacht werden. 2021 müsse das Jahr der Entscheidungen für die Zukunft sein, so Larigauderie und Bruyninckx.

 

„Biodiversitätskrise ist nicht nur die kleine Schwester der Klimakrise“

Der Berichterstatter für die EU-Biodiversitätsstrategie 2030 César Luena (S&D, Spanien) betonte, dass der Vorschlag der EU-Kommission unterstützenswert sei, allerdings hatte er noch einige Verbesserungsvorschläge. So müsse der Boden im EU-Raum geschützt werden, zumal der Bodenschutz auf EU-Ebene fehle. Außerdem dürften beim Null-Schadstoff-Ziel Licht- und Lärmverschmutzung nicht vergessen werden. Zudem müssen die Forstpolitik und andere Politikbereiche zusammen mit Biodiversitätsschutz gedacht werden. Dabei brauche es eine ganzheitliche Vorgehensweise, so Luena.

Darüber hinaus müsse die grüne Infrastruktur gefördert und besser vernetzt sein als bisher. Das Ziel von 30 Prozent Renaturierung müsse auch im Text des Wiederaufbauplans verankert werden. Da die Bedrohungslage durch Klimawandel und Artensterben die gleiche sei, dürfe die Krise der biologischen Vielfalt nicht als „kleine Schwester“ der Klimakrise behandelt werden. Es gebe ein EU-Klimagesetz, und es brauche aus Sicht des Berichterstatters auch ein EU-Biodiversitätsschutzgesetz. Neben dem Klimanotstand müsse auch der Notstand der biologischen Vielfalt ausgerufen werden.

Die EU möge bei der anstehenden Biodiversitätskonferenz in China (COP15) im Rahmen des Übereinkommens für biologische Vielfalt (CBD) vorangehen und Verbindlichkeit einfordern. Das Recht auf eine gesunde Umwelt sollte aus seiner Sicht auch in die Charta der EU-Menschenrechte aufgenommen werden. Nicht zuletzt müssten Landwirt*innen bei der Umsetzung von ökologischen Zielen finanziell unterstützt werden.

Bei der internationalen Zusammenarbeit müssten die Lieferketten und die Lebensmittelversorgung unter die Lupe genommen werden. Schließlich brauche es ein globales Abkommen gegen Plastikmüll im Meer, vor allem brauche es auf allen Ebenen verbindliche Regeln.

 

Deutscher Naturschutzring