Schwarze Sulm - EuGH-Urteil: Klage der EU-Kommission abgewiesen
Natur & Biodiversität
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wies mit seinem am 4. Mai 2016 ausgesprochenen Urteil im Vertragsverletzungsverfahren Schwarze Sulm die 2014 eingebrachte Klage der Europäischen Kommission gegen die Republik Österreich bezüglich der geltend gemachten nicht ordnungsgemäßen Anwendung der Ausnahmeregelung vom Verschlechterungsverbot nach EU-Wasserrahmenrichtlinie als unbegründet ab.
„Aus fachlicher Sicht ist uns der heutige Urteilsspruch, wiewohl er als solcher zu akzeptieren ist, völlig unverständlich. Dies trifft insbesondere auf die Zuerkennung eines übergeordneten öffentlichen Interesses für dieses Kleinwasserkraftwerk zu, das bloß Strom für wenige Haushalte zur Verfügung stellen kann, während ein einzigartiges Flussjuwel geopfert wird“, kritisiert Franz Maier, Präsident des Umweltdachverbandes (UWD).
Vom EuGH wurde die im Entwurf des 2. Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplans vorgenommene Ausweisung der mit „sehr gut“ betroffenen Gewässerstrecke nicht in die Abwägung einbezogen, informiert der UWD, da sich die Klage der Kommission darauf nicht beziehe.
Eine Grundsatzentscheidung des EuGH sei laut UWD noch ausständig in der Frage, ob Umweltschutzorganisationen in wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren wie jenem im Fall Schwarze Sulm prinzipiell Beschwerderechte zukommen. Auch das Amtsbeschwerdeverfahren des BMLFUW gegen die Zustandsherabstufung sei noch offen und könnte die Zustandsherabsetzung nachträglich als rechtswidrig feststellen. „Der Umweltdachverband wird gemeinsam mit weiteren Sulm-SchützerInnen alle Kräfte in den noch offenen Verfahren bündeln, um weiterhin für eine unberührte Schwarze Sulm zu kämpfen“, sagt Maier.