Schweiz: Wild wachsende Gentech-Pflanzen an mehreren Stellen nachgewiesen.

Umweltrecht & KonsumentInnenschutz (EBI,TTIP), Landwirtschaft, Gentechnik & Tierschutz

Gentechnische veränderte Pflanzen in der Umgebung von mehreren Universitäten sowie an einem Bahnhof gefunden.

Gentechnisch veränderte Organismen dürfen in der Schweiz nur mit Bewilligung und nur für Versuchszwecke angepflanzt werden. Zumindest bis Ende November 2013 gilt ein Moratorium für den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen.

Jetzt wurden wild wachsende Gen-Pflanzen in der Schweiz gefunden. In der Umgebung der Universitäten Basel, Lausanne und Zürich sowie am Bahnhof Lugano wurden Gen-Pflanzen entdeckt.

Die Schweizer Freisetzungsverordnung sieht unter anderem den Aufbau eines Monitoringsystems für Gentechnikpflanzen vor, dieses wird zurzeit aufgebaut. Im Rahmen dieses Monitoringsystems wurden die wild wachsenden Gen-Pflanzen jetzt entdeckt, berichtet das Bundesamt für Umwelt (BAFU) in einer Aussendung. Die Schweizer Freisetzungsverordnung sieht laut BAFU unter anderem vor, dass sich “gentechnisch veränderte Organismen in der Umwelt nicht unkontrolliert verbreiten und vermehren” dürfen.

Die Eidgenössische Ethikkommission für die Biotechnologie im Ausserhumanbereich (EKAH) kam jüngst in einem Gutachten zu dem Schluss, dass bei Gentechnik-Pflanzen konsequent das Vorsorgeprinzip anzuwenden sei, berichtet die Internet-Plattform “Genfood? Nein Danke”.

Vorsorge sei nach Ansicht der Ethikexperten nur bei einem schrittweisen Vorgehen möglich: „Jeder Schritt darf erst dann und nur soweit gegangen werden, wenn bzw. wie man über ausreichendes Wissen über Schadensszenarien und deren Eintrittswahrscheinlichkeit verfügt, um beurteilen zu können, ob die Risiken für diesen nächsten Schritt (für Dritte) akzeptabel sind“. In dem Gutachten wird auch eine unabhängige Risikoforschung und ein effektives Monitoring verlangt, berichtet „Genfood? Nein Danke“: Koexistenzregeln müssten so ausgelegt werden, dass eine gentechnikfreie Produktion garantiert geschützt werde. Daraus entstehende zusätzliche Kosten für die Produktion seien den Produzenten von GV-Pflanzen aufzuerlegen, „da die Schutzpflichten höher gewichtet werden als die Interessen der GV-Produzenten, denen auch ein Verzicht auf die GV-Produktion zugemutet werden kann.“

BAFU Pressemitteilung
Genfood? Nein Danke: Schweizer bleiben skeptisch
EKAH-Gutachten