SOLVIT - Beschwerdemöglichkeiten für EU-BürgerInnen bei Rechtsverletzungen durch nationale Regierungen
Umweltrecht & KonsumentInnenschutz (EBI,TTIP)
SOLVIT hilft EU-BürgerInnen, die aufgrund einer mangelhaften Anwendung des EU-Rechts durch nationale Behörden Problem haben.Die EU-Gesetzgebung gibt den europäischen Bürgern und Bürgerinnen in vielen Bereichen weitreichende Rechte, die dann oft jedoch von den nationalen Behörden ignoriert oder wegen mangelnden Verständnisses falsch ausgelegt werden.
Aus diesem Grund hat die EU-Kommission eine Beschwerdestelle für EU-BürgerInnen eingerichtet, mit dem Ziel, konkrete Probleme innerhalb kürzester Zeit zu lösen.
In jedem Mitgliedstaat der EU sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen gibt es SOLVIT-Stellen. Sie bearbeiten Beschwerden von BürgerInnen und Unternehmen. Die SOLVIT-Stellen sind Teil der nationalen Verwaltung und ihre Aufgabe besteht darin, innerhalb von 10 Wochen praktische Lösungen für praktische Probleme zu finden. Die Benutzung von SOLVIT ist kostenlos.
SOLVIT ist seit Juli 2002 in Betrieb. Das Netz wird zwar von den Mitgliedstaaten betrieben, doch die Europäische Kommission stellt die Einrichtungen zur Verfügung und unterstützt die Zentren, sofern erforderlich, um Problemlösungen zu beschleunigen. Darüber hinaus leitet die Kommission offizielle Beschwerden, die bei ihr eingehen, an SOLVIT weiter, wenn die darin beschriebenen Probleme mit großer Wahrscheinlichkeit außergerichtlich gelöst werden können.
SOLVIT befasst sich im Prinzip mit allen grenzüberschreitenden Problemen, welche die fehlerhafte Anwendung von EU-Recht betreffen, zwischen einem Unternehmen oder einem Bürger (Privatperson) auf der einen Seite und einer Behörde auf der anderen.