Staatliche Beihilfen: EU-Kommission prüft staatliche Unterstützung des britischen Kraftwerks Drax
Energie
Die Europäische Kommission hat eine eingehende Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob die vom Vereinigten Königreich geplante Unterstützung der teilweisen Umstellung des Kohlekraftwerks Drax auf Biomasse mit dem EU-Beihilferecht im Einklang stehen.Die Umstellung des Kraftwerks Drax ist eines von mehreren Vorhaben, die für die britische Regelung zur Förderung erneuerbarer Energien „Final Investment Decision Enabling for Renewables“ (FIDeR) ausgewählt wurden. Das Vereinigte Königreich hatte bei der Kommission eine Beihilfe zur Unterstützung der Umstellung eines der sechs Blöcken von Drax auf vollständigen Biomasse-Betrieb angemeldet.
„Im April 2015 hatte das Vereinigte Königreich Pläne zur Förderung der Umstellung eines Reaktors des Kohlekraftwerks Drax auf Biomasse angemeldet. Der betroffene Kraftwerksblock soll durch Verbrennung ausschließlich von Holzpellets eine Erzeugungskapazität von 645 MW aus erneuerbaren Energien erreichen. Im Rahmen der staatlichen Unterstützung wurde für den erzeugten Strom ein Basispreis festgelegt. Fällt der durchschnittliche Großhandelsstrompreis unter den Basispreis, erhält der Betreiber von Drax einen Ausgleich. Nach den Schätzungen des Vereinigten Königreichs würde das Projekt bis 2027 fortgeführt und eine Stromerzeugung von jährlich 3,6 TWh gewährleisten. Die erforderlichen etwa 2,4 Millionen Tonnen Holzpellets jährlich würden vornehmlich aus den Vereinigten Staaten und Südamerika stammen. In ihrer vorläufigen Analyse ist die Kommission zu dem Ergebnis gelangt, dass die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Werks zu niedrig angesetzt sein könnte. Eine positive Änderung bei den Betriebsparametern könnte die Rendite des Vorhabens erheblich verbessern. Zum jetzigen Zeitpunkt befürchtet die Kommission, dass die tatsächliche Rendite möglicherweise über den Prognosen der Parteien liegt, was zu einer Überkompensation führen könnte.“
„Außerdem ist der Umfang der erforderlichen Einfuhren von Holzpellets aus Übersee im Verhältnis zum Gesamtweltmarktvolumen beträchtlich, sodass die aus dem Umstellungsvorhaben resultierende Nachfrage zu beträchtlichen Wettbewerbsverzerrungen auf dem Biomassemarkt führen könnte. Die Kommission hegt deshalb ebenfalls Bedenken, dass die negativen Wettbewerbsfolgen der Maßnahme größer sind als ihre positiven Folgen für die Verwirklichung der europäischen Ziele für 2020 in Bezug auf erneuerbare Energien.“