Staatliche Beihilfen: Kommission genehmigt österreichische Fördergebietskarte für 2014-2020

Nachhaltigkeit & Wirtschaft (Greenjobs)

Die Europäische Kommission hat die Fördergebietskarte Österreichs für die Gewährung staatlicher Beihilfen zur Förderung der regionalen Entwicklung im Zeitraum 2014-2020 nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt, informiert die EU-Kommission in einer Pressemitteilung. Die Fördergebietskarte wurde auf der Grundlage der von der Kommission im Juni 2013 verabschiedeten neuen Regionalbeihilfeleitlinien erstellt, in denen festgelegt ist, unter welchen Voraussetzungen die Mitgliedstaaten Unternehmen staatliche Beihilfen für die Zwecke der regionalen Entwicklung gewähren können.

In einer nationalen Fördergebietskarte ist festgelegt, welche Gebiete nach den EU-Beihilfevorschriften für regionale Investitionsbeihilfen des Mitgliedstaats in Betracht kommen und bis zu welcher Obergrenze den Unternehmen in den Fördergebieten Beihilfen gewährt werden dürfen. Nach den neuen Regionalbeihilfeleitlinien können die Mitgliedstaaten, um regionale Entwicklungsgefälle in ihrem Land auszugleichen, bestimmte Gebiete als beihilfefähig ausweisen, solange eine bestimmte Gesamtbevölkerungsobergrenze eingehalten wird. Die neue Fördergebietskarte wird vom 1. Juli 2014 bis zum 31. Dezember 2020 gelten.

In den ausgewiesenen Fördergebieten leben 25,87 % der österreichischen Bevölkerung. Während der Bevölkerungsanteil gegenüber der letzten Fördergebietskarte um 3,4 Prozentpunkte gestiegen ist, wurden die Beihilfeintensitäten leicht herabgesetzt. Dies entspricht dem Ziel der neuen Regionalbeihilfeleitlinien, nach denen vor allem die am stärksten benachteiligten Gebiete Europas gefördert werden sollen.

EU-Kommission Pressemitteilung