Standortentwicklungsgesetz laut ExpertInnen rechtswidrig

5. Juli 18

Die österreichische Bundesregierung hat am Mittwoch im Ministerrat das Standortentwicklungsgesetz beschlossen. Damit sollen große Bauprojekte wie die dritte Piste am Flughafen Wien und der Lobautunnel in Zukunft schneller genehmigt werden. Nach dem Ablauf einer Frist von 18 Monaten sollen solche Vorhaben demnach automatisch genehmigt werden, auch wenn die dazugehörige Umweltverträglichkeitsprüfung noch nicht abgeschlossen ist. Umweltorganisationen und JuristInnen kritisieren die Pläne als völker-, verfassungs- und europarechtswidrig.

Gegenüber der APA bezeichnete der Verfassungsrechtler Heinz Mayer den geplanten Genehmigungsautomatismus als rechtlich „unzulässig“. So lasse sich der Ausgang der Prüfung durch eine solche Regelung leicht manipulieren, „die Behörde braucht ja nur nichts zu tun, wenn sie ein Projekt genehmigt haben will, und dann ist es genehmigt“, sagte Mayer. „Außerdem muss ja auch die Parteienrechte der Gegenparteien wahren. Man kann ja nicht behördliches Versagen oder behördliche Nachlässigkeit dazu führen lassen, dass die Parteirechte untergehen.“

Thomas Alge, Umweltjurist und Geschäftsführer von ÖKOBÜRO – Allianz der Umweltbewegung: „Wir werden den Gesetzesvorschlag genauestens prüfen. Die Fristverlängerung allein ändert nichts daran, dass dieser Entwurf verfassungs- und europarechtswidrig ist. Eine effektive Beteiligung und Umweltprüfung gemäß Europarecht und das Recht auf ein faires Verfahren sind nicht gewährleistet, wenn es einen Stichtag gibt, an dem eine Genehmigung automatisch erteilt wird. Ein solches Gesetz, sofern es in der kolportierten Form kommt, steht in Konflikt mit der Verfassung und dem Europarecht.  Das führt zu erheblicher Rechtsunsicherheit und zerstört dadurch ein wesentliches Element der UVP, die Rechtssicherheit, mit einer Genehmigungsquote von fast 100 %. Rechtsstreitigkeiten sind vorprogrammiert, mit Verfahren bis zu den Höchstgerichten sowie zivilrechtliche Unterlassungsklagen der Betroffenen.“

Auch der Umweltdachverband übt scharfe Kritik und schlägt andere Maßnahmen vor, um Verfahren zu beschleunigen: So solle in die Aufstockung der Amtssachverständigen investiert, Beteiligungsprozesse auf Augenhöhe geführt und die Projektwerber bei der Qualität ihrer eigenen Unterlagen in die Pflicht genommen werden. „Diese Regierung ist angetreten, überbürokratisierte Auswüchse zu beenden. Mit dem geplanten Genehmigungsautomatismus macht sie das genaue Gegenteil. Statt Rechtssicherheit wird es Rechtsunsicherheit geben, die Genehmigungen werden allesamt nicht halten. Ein Bärendienst für die Unternehmen. Das Instrument des ‚bevorzugten Wasserbaus‘ – 1914 zur Beschleunigung von Wasserrechtsverfahren eingeführt – wurde nicht umsonst nach Hainburg als kriegswirtschaftliches Relikt ersatzlos abgeschafft. Es aktuell wieder aufzuwärmen, ist ein Affront gegen unseren Rechtsstaat und gegen Natur und Umwelt!“, so Barbara Weichsel-Goby, Umweltrechtsexpertin im Umweltdachverband. 

 

orf.at: Standortentwicklungsgesetz im Ministerrat beschlossen

ÖKOBÜRO: Standortgesetz führ zu Rechtsunsicherheit

Umweltdachverband zum Standortentwicklungsgesetz: Anschlag auf rechtsstaatliches Grundprinzip droht!