Start der Förderaktion für thermische Sanierung 2016

Energie

Die Förderaktion des Bundes für die thermische Sanierung von Häusern, Wohnungen und Betriebsgebäuden hat am 3. März 2016 begonnen, informiert das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BLFUW).

„Die Förderkriterien 2016 bieten einen verstärkten Anreiz für den Einsatz von neuen, innovativen Technologien. Für Mustersanierungen bei Einfamilienhäusern gibt es eine Förderung von bis zu 8.000 Euro. Nach der Sanierung muss ein Heizwärmebedarf von maximal 40 kWh pro m2/Jahr erreicht werden. Die Beheizung muss zu mindestens 80 Prozent durch erneuerbare Energieträger erfolgen. Vorgesehen sind zudem Maßnahmen wie die Dämmung mit nachwachsenden Rohstoffen, Fenstertausch, außenliegende Beschattung, Lüftungssysteme inklusive Wärmerückgewinnung, Stromspeicher in Kombination mit einer Photovoltaik-Anlage oder Dachbegrünung. Mindestens zwei dieser Maßnahmen müssen umgesetzt werden.“

Die Förderung für Sanierungen beträgt bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Es gibt einen Zuschlag für ökologische Baustoffe. Heuer stehen 43,5 Millionen Euro zur Verfügung.
Darüber hinaus gibt es unterschiedliche Förderaktionen in den Bundesländern.

BMLFUW Pressemitteilung