Strikte Grenzwerte für zwei Neonikotinoide
Der Vorschlag der Europäischen Kommission für niedrige Rückstandsmengen bei zwei Neonikotinoiden ist bei den EU-Mitgliedstaaten auf Zustimmung gestoßen. Die Höchstwerte der auf Insekten stark schädigend wirkenden Stoffe sollen sowohl für innerhalb der Europäischen Union produzierte als auch für importierte Lebensmittel gelten.
Nach dem Vorschlag der EU-Kommission werden die Höchstmengen des Rückstands für Clothianidin und Thiamethoxam bei Importen von Lebensmitteln und Futter auf den niedrigsten Wert gesenkt, der technisch überhaupt feststellbar sei. Zuvor hatten Bewertungen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) gezeigt, dass die Stoffe ein hohes Risiko für Bestäuber darstellen.
Bislang mit Notfallzulassungen Verbot umgangen
Bereits im Jahr 2018 war die Verwendung im Freien innerhalb der EU verboten worden. Allerdings konnten Mitgliedstaaten der EU mehrfach Ausnahmen des Verbots bzw. sogenannte Notfallzulassungen durchsetzen.
„Sobald die heute vereinbarten Regeln in Kraft getreten sind, dürfen importierte Produkte keine Rückstände dieser beiden Neonikotinoide mehr enthalten“, erklärte die EU-Kommissarin für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, Stella Kyriakides, über diese Entscheidung.
Nach Konsultationen mit der Welthandelsorganisation (WTO) wurde der Verordnungsvorschlag dem Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel (PAFF Committee) vorgelegt. Dort wurde er von einer qualifizierten Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten angenommen. Als nächstes wird der Vorschlag dem EU-Rat sowie dem Europäischen Parlament weitergeleitet, welche jeweils zwei Monate Zeit haben, um darauf zu reagieren. Sofern innerhalb dieses Zeitraumes beide EU-Institutionen keine Einwände erheben, kann die neue Verordnung im Jänner 2023 verabschiedet werden.