Studie: Auch der neue Investorenschutz in TTIP und CETA ermöglicht Konzern-Klagen gegen Umweltschutz
Umweltrecht & KonsumentInnenschutz (EBI,TTIP)
Eine am 19. April 2016 veröffentlichte Studie zeigt, dass das neue Investorenschutz-Kapitel, das im Februar 2016 in den CETA-Handelsvertrag eingefügt wurde, es auch weiterhin ermöglicht, dass Konzerne Staaten wie nach dem alten ISDS-System verklagen können, wenn diese Maßnahmen zum Schutz der Umwelt und der Gesundheit erlassen wollen. CETA ist ein derzeit noch nicht gültiger Handelsvertrag zwischen Kanada und der europäischen Union.Die Studie wurde von der Global 2000-Partnerorganisation Friends of the Earth Europe in Zusammenarbeit mit den internationalen NGOs Transnational Institute, Corporate Europe Observatory, dem Forum Umwelt und Entwicklung, und dem Canadian Centre for Policy Alternatives verfasst.
Anlass der Studie war, dass die EU-Kommission im Februar 2016 ein neues Investitionsgerichtssystem in CETA, dem Handelsabkommen zwischen der EU und Kanada, verankerte, nachdem es massive Proteste seitens der Zivilgesellschaft gegen das alte Investorenschutz-System ISDS gegeben hatte. Die EU-Kommission bewarb diese Änderung als Verbesserung in CETA und meinte, dass das Recht der Mitgliedsstaaten dadurch besser gewahrt wäre, Maßnahmen zum Schutz der Umwelt und der Gesundheit durchzusetzen.
Doch die Studie zeigt, so Global 2000, dass das neue System (Investment Court System – ICS) genauso negative Auswirkungen auf den Umwelt- und Verbraucherschutz hätte wie das alte ISDS-System.
Anhand der fünf bekanntesten Investorenklagen gegen Staaten wird im Rahmen der Studie aufgezeigt, dass all diese Fälle auch mit dem neuen ICS-System möglich wären und somit Staaten daran gehindert würden, strengere Regulierungen zum Schutz der Umwelt und der Gesundheit durchzusetzen.
TransCanada verklagte im Jänner 2016 die USA auf 15 Mrd.US-Dollar, weil Präsident Obama den aus Klimaschutzgründen umstrittenen Bau der Keystone XL Pipeline untersagte, mit der Öl aus den extrem klimaschädigenden Teersanden aus Kanada in die USA gebracht werden hätte sollen.
Bilcon verklagte März 2015 Kanada auf 300 Mio. US-Dollar. Eine Umweltprüfung hatte den Bau eines Steinbruchs und eines Hafenterminals in einem ökologisch sensiblen Gebiet untersagt.
Lone Pine verklagte Quebec im September 2013 auf 109,8 Mio. US-Dollar, weil die Provinz ein Fracking-Moratorium gegen die ebenfalls stark klimaschädigenden Schiefergasbohrungen erlassen wollte.
Philip Morris verklagte Uruguay im Februar 2010 unter anderem, weil der Staat Bilder mit den gesundheitsschädigenden Auswirkungen des Rauchens auf den Packungen anbringen lassen wollte. Summe: 25 Mio. US-Dollar
Vattenfall verklagte 2009 Hamburg, weil die deutsche Stadt den Betrieb eines Kohlekraftwerks an wasserschutzrechtliche Auflagen geknüpft hatte. Summe: 1,4 Mrd. €. Das Streitverfahren wurde beigelegt und Hamburg musste seine Umweltauflagen aufweichen.
Beim ICS handelt es sich nach wie vor um ein paralleles Gerichtssystem, das nationale Gerichte umgeht. Konzernen werden dadurch Sonderregeln eingeräumt. Sie können Staaten auf den Entgang „legitimer Erwartungen“ für Gewinne verklagen. Was legitim ist, wird von Fall zu Fall entschieden, kritisiert Global 2000.
Global 2000 Pressemitteilung
Englische Langversion der Studie