Südwind: EU-Waldschutzgesetz

Der EU-Ministerrat hat das neue EU-Waldschutzgesetz mit großer Mehrheit angenommen. Die österreichische Menschenrechtsorganisation Südwind sieht darin einen wichtigen Schritt gegen die weltweite Waldzerstörung und mahnt gleichzeitig vor der Wiederholung vergangener Fehler. Laut Environmental Investigation Agency gelangte trotz EU-Holzhandelsverordnung immer wieder illegales Teak-Holz aus Myanmar auf den EU-Markt. Denn die EU-Holzhandelsverordnung hat Lücken, diese müssen nun geschlossen werden. Ohne strenge Kontrollen kann nicht von einem wirksamen Gesetz gesprochen werden. Um effektiv gegen illegale Importe aus zerstörten Waldgebieten vorzugehen, braucht es jetzt ausreichende Mittel für strenge Kontrollen und abschreckende Strafen bei Verstößen.

Das neue EU-Gesetz erhebt erstmals ein Importverbot auf bestimmte Produkte wie Sojafuttermittel, Rindfleisch und Palmöl, wenn nicht nachgewiesen werden kann, dass sie in den Erzeugerländern keine Entwaldung und keine Menschenrechtsverletzungen verursacht haben. Für ein wirksames Gesetz müssen Österreich und andere Mitgliedsstaaten für eine strenge Durchsetzung sorgen und genügend Personal und Budget dafür bereitstellen.

Unternehmen und Behörden haben noch 18 Monate Zeit, um sich auf das Gesetz vorzubereiten, das ab Ende 2024 für Unternehmen gilt. Bis dahin muss laut Südwind auch der Geltungsbereich noch erweitert werden. Auch andere bewaldete und ebenso kritische Ökosysteme sollten ins Gesetz aufgenommen werden. Für einen echten Waldschutz braucht es eine mutige Politik und weitere gesetzliche Schritte.


Südwind zum EU-Waldschutzgesetz: Lücken in Holzhandelsverordnung müssen als Lektion dienen