Testmechanismen für Biozid-RL festgelegt

Chemie & Nanotechnologie, Landwirtschaft, Gentechnik & Tierschutz

Biozide sind nicht landwirtschaftlich genutzte Schädlingsbekämpfungsmittel wie zB Ameisenschutz oder Holzschutzmittel.
Ihre Zulassung und Inverkehrbringung wird über die Biozid-RL von 1998 geregelt, die wie die Pestizid-RL die Erarbeitung einer Positiv-Liste für zugelassene Substanzen vorsieht. Diese soll nur Biozide enthalen, die keine inakzeptablen Risiken für Umwelt und Gesundheit darstellen und bis 2008 fertiggestellt sein.
Nachdem die Hersteller in den vergangenen Jahren deklariert haben, welche Inhaltsstoffe sich am Markt befinden und welche davon sie "verteidigen" - also auf die Liste setzen lassen - wollen, hat die Europäische Kommission am 6.11.2003 eine Kommissionsrichtlinie angenommen, mit der die Testmechanismen für ca. 360 Substanzen detailliert festgeschrieben werden.
Substanzen, die die Industrie nicht "verteidigen" will müssen bis September 2006 vom Markt genommen werden. Die Verordnung wurde am 24.11.2003 veröffentlicht und ist seit 14.12.2003 in Kraft.

Biozid-Website der Kommission (engl.)
Information der Kommission zur neuen Verordnung (engl. doc 28kb)
Infos Biozid-RL
Amtsblatt (pdf 583kb)