Tierschutzprozess schwere Nötigung: 2.980 Selbstanzeigen
Landwirtschaft, Gentechnik & Tierschutz
Der Verein gegen Tierfabriken (VgT) hat heute, Mittwoch, 16. Oktober 2013, der Staatsanwaltschaft Wr. Neustadt weitere 453 Selbstanzeigen zu „schwerer Nötigung“ übergeben, womit sich bis dato insgesamt 2.980 Menschen selbst angezeigt haben. Es handelt sich dabei laut VgT um die größte derartige Aktion in der Geschichte der Zweiten Republik.Im Frühjahr 2014 wird der Tierschutzprozess sieben Jahre nach Beginn des ursprünglichen Prozesses am Landesgericht in Wr. Neustadt wiederholt. Der Vorwurf hat sich geändert. Ursprünglich wurden die TierschützerInnen wegen der Bildung einer kriminellen Organisation nach § 278a StGB angezeigt. Jetzt lautet der Vorwurf auf schwere Nötigung.
Bei dieser „schweren Nötigung“ handelt es sich laut VgT „um die Ankündigung völlig legaler Kampagnen mit Aktionsmitteln (Demos, Plakate, Flugblätter, kreatives Theater und Medienberichte), die im Rahmen von Meinungs- und Versammlungsfreiheit durch die Verfassung gedeckt sind. Diese 2.980 österreichischen SchwerverbrecherInnen – man muss sich wirklich vor diesen Personen fürchten und kann nur hoffen, dass Kottan gegen sie ermittelt – haben an die Firma EYBL eine Kampagnenankündigung geschickt, sollte EYBL nicht aus dem Pelzgeschäft aussteigen. Anschließend an diese zwielichtige Tat haben sich die 2.980 österreichischen kriminellen Elemente wegen schwerer Nötigung selbst angezeigt.
Die ersten 2.186 Selbstanzeigen wurden bereits am 24. Juli 2013 der Staatsanwaltschaft übergeben. Die dadurch eingeleiteten Verfahren laufen noch, keine der Selbstanzeigen wurde bisher eingestellt oder führte zu einer Anklage, berichtet der VgT. Neben diesen 2.980 Selbstanzeigen gab es zusätzlich noch eine Reihe von Selbstanzeigen und Anzeigen wegen Nötigung gegen NGOs, die Kampagnen durchführen.
VgT-Obmann Martin Balluch, der sich als ehemaliger Hauptangeklagter auch wieder selbst angezeigt hat, sagt dazu: „§ 105 (2) StGB normiert, dass eine Drohung nicht rechtswidrig ist, wenn sie den guten Sitten entspricht, also von der Rechtsgemeinschaft als sozial adäquat goutiert wird. Diese Selbstanzeigen tausender Menschen beweisen, dass die Gesellschaft in Österreich derartige Kampagnenankündigungen für vollkommen normal und nicht rechtswidrig hält. Aber darüber hinaus zeigen sie, dass die Bevölkerung in Österreich ihrer Justiz einiges voraus hat: Zivilcourage und ein Rückgrat. Weil eine derartige Anklage ist nur dadurch erklärbar, dass sich hier ein Staatsanwalt politisch instrumentalisieren lässt, ein Büttel der Tierindustrie!"
Auf der Webseite des Vereins gegen Tierfabriken befindet sich ein Link zu einem Formular, mit dem man sich selbst bei der Staatsanwaltschaft Wr. Neustadt anzeigen kann.
Verein gegen Tierfabriken: Aufruf zur Selbstanzeige: Zeigen Sie Ihre Solidarität!