Trilog: Verwendung von Antibiotika in der Landwirtschaft beschränken

7. Juni 18

Am Dienstag haben sich EU-Parlament und Ministerrat im Trilog auf die neue EU-Verordnung über den Einsatz von Arzneimitteln in der Tierhaltung geeinigt.

Demnach soll die Verwendung von Antibiotika in Zukunft beschränkt werden. Reserveantibiotika sollen künftig dem Menschen vorbehalten sein. Der prophylaktische Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung wird nur noch in absoluten Ausnahmefällen möglich sein. Die metaphylaktische Behandlung einer Gruppe von Tieren soll nur noch dann möglich sein, wenn es keine angemessenen Alternativen gibt und einE VeterinärmedizinerIn der Behandlungsmethode ausdrücklich zugestimmt hat. Jeder Bauernhof ist künftig verpflichtet, die Verwendung von antimikrobiellen Arzneimitteln zu dokumentieren. Des Weiteren soll der restriktivere Umgang mit Arzneimitteln auf Importprodukte ausgeweitet werden.

Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Fraktion Grüne/EFA und Mitglied im Umweltausschuss des EU-Parlaments kommentierte: „Antibiotikaresistenzen sind eine der drängendsten globalen Gefahren. Dabei spielt der falsche und häufige Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung eine große Rolle.“ Allerdings zeigte er sich weniger erfreut darüber, „dass sich die Mehrheit der Verhandlungspartner nicht darauf eingelassen hat, die Umweltauswirkungen der Arzneimittel und ihrer Herstellung zu reglementieren. So haben wir die Chance verpasst, Wasserverschmutzung oder die Freisetzung gefährlicher Substanzen einzudämmen“.

Der Umweltausschuss stimmt voraussichtlich auf seiner Sitzung am 20. und 21. Juni über den Kompromisstext ab.


Quelle:

Einig im Kampf gegen Antibiotika-Resistenzen