TTIP: EU-Handelskommissarin Malmström hält weiter an Sonderrechten für Konzerne fest
Umweltrecht & KonsumentInnenschutz (EBI,TTIP), Nachhaltigkeit & Wirtschaft (Greenjobs)
Das zivilgesellschaftliche Bündnis TTIPunfairHandelbar bezeichnet den heute von EU-Handeslkommissarin Cecilia Malmström vorgelegten Reformvorschlag des Investor-Staat-Schiedsverfahrens (ISDS) als 'Nebelkerze', da die Vorschläge an der Problematik des Systems vorbeigingen.Seit Monaten tobt die Debatte um ISDS in internationalen Handelsverträgen wie beispielsweise dem EU-US Abkommen TTIP. Bei einer öffentlichen Konsultation sprachen sich 97% der TeilnehmerInnen gegen ISDS aus. Die Konzernklagerechte stehen z.B. wegen der von den Steuerzahlern aufzubringenden Schadensersatzsummen oder mangelnder Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens in der Kritik. Zudem ist und bleibt das Verfahren auch mit dem neusten Reformvorschlag der EU-Handelskommissarin Malmström einzig und allein ausländischen Investoren vorbehalten.
Die Grundproblematik eines Sonderklagerechts für Konzerne ist, dass Staaten und Unternehmen auf eine Stufe gestellt werden sollen und ein paralleles privates Rechtssystem geschaffen wird, das die Souveränität der Vertragsstaaten einschränkt. Dieses Problem wird auch in den jüngsten Reformvorschlägen der Kommissarin nicht angegangen.
„Die Schiedsverfahren der letzten Jahre, ihre Rechtssprechung und die hohen Kompensationssummen machen deutlich, dass Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Investor und Staat zu Einschränkungen staatlicher Handlungsmöglichkeiten und demokratischer Entscheidungsverfahren führen “, so Alessa Hartmann, Expertin für Handelspolitik bei PowerShift. „Auch mit Malmströms Reformvorschlägen bleibt dieses Ungleichgewicht bestehen. Egal, ob die Richter zukünftig via Losverfahren ausgewählt werden oder nicht.“
„Zwischen der EU und den USA wäre zudem ein solches System überhaupt nicht notwendig“, ergänzt Nelly Grotefendt vom Forum Umwelt und Entwicklung. „Alle Parteien verfügen über ein demokratisch legitimiertes, funktionierendes Rechtssystem in dem es keine Sonderrechte für internationale Konzerne braucht.“