TTIP-Konsultation gegen Investorenschutz: no2isds.eu

Umweltrecht & KonsumentInnenschutz (EBI,TTIP)

Derzeit bewirbt die Europäische Kommission die öffentliche Konsultation zum „Investor-Staat-Streitbeilegungsverfahren“ (ISDS) im geplanten TTIP-Handelsvertrag mit den USA als Möglichkeit die Meinung von BürgerInnen, Gewerkschaften und Zivilgesellschaft abzufragen.

Tatsächlich würde sich diese Konsultation als bloße Farce entpuppen, kritisieren KonsumentenschützerInnen: „Die Konsultation fragt nicht ab, ob die Öffentlichkeit ISDS grundsätzlich will oder nicht. Zudem sind die Fragen sehr kompliziert und nur für ExpertInnen verständlich. Überdies ist die Teilnahme an der Befragung nur über ein BenutzerInnen unfreundliches elektronisches Formular möglich. Antworten per E-Mail oder Brief werden nicht zugelassen. Wir sind der Meinung, dass diese Art der Befragung dem eigentlichen Sinn öffentlicher Konsultationen widerspricht und demokratiepolitisch bedenklich ist.“

Aus diesem Grund haben die AK EUROPA, das ÖGB Europabüro und Friends of the Earth Europe ein Online Tool entwickelt, das eine Teilnahme mittels einfachen Mausklicks ermöglicht und der „Europäischen Kommission eine klare und deutliche Botschaft“ sendet.

Unter www.no2isds.eu können Alle, die gegen ungerechtfertigte Privilegien ausländischer InvestorInnen auf Kosten der Bevölkerung und der Gesellschaft sowie gegen intransparente Verhandlungen kämpfen wollen, ein Zeichen setzen. Durch die einfache Eingabe des Namens und einer Emailadresse nimmt man mit einem Mausklick an der Konsultation teil. AK, ÖGB und Friends of the Earth haben einen auf Deutsch verfassten Protest-Text gegen ISDS verfasst, der anschließend automatisch in das Konsultations-Formular eingefüllt wird. Somit können alle EU-BürgerInnen ganz einfach an der Konsultation teilnehmen.

„ISDS bietet ausländischen InvestorInnen die Möglichkeit, Staaten, in denen sie investiert haben, bei internationalen, aber geheimen Schiedsgerichten, zu klagen. Damit können sie juristisch gegen jene Gesetze und Verordnungen vorgehen, die zuvor von souveränen Staaten beschlossen worden sind, aber nun aus Sicht der InvestorInnen den Erfolg ihrer Investitionen (oder bloß die Gewinnaussichten) gefährden. Auf diese Art und Weise werden die Möglichkeiten von Demokratien beschnitten, wichtige Anliegen der Bevölkerung (wie etwa ArbeitnehmerInnenrechte, Gesundheits- und Umweltschutz, oder Menschrechte) ausreichend zu schützen. Darüber hinaus werden Streitigkeiten zwischen Staaten und InvestorInnen unter Ausschluss der Öffentlichkeit von privaten WirtschaftsanwältInnen geregelt. Diese sind BürgerInnen gegenüber nicht verantwortlich, im Gegenteil: Sie haben ein persönliches, materielles Interesse daran, dieses schädliche System aufrecht zu erhalten. Schiedsverfahren zwischen Staaten und InvestorInnen geben damit privaten Konzernen Rechte, die sonst nur der Regierung zustehen. Aus demokratiepolitischer Sicht ist das weder zu rechtfertigen noch zu akzeptieren“, schreiben die Initiatoren der Protest-Initiative.

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