TTIP und CETA: Europäische Bürgerinitiative reicht Klage vor dem EuGH ein
Umweltrecht & KonsumentInnenschutz (EBI,TTIP)
Am 10. November 2014 haben über 290 Bürgerorganisationen aus ganz Europa Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg eingereicht. Gegenstand ist die Nicht-Zulassung der Europäischen Bürgerinitiative (EBI) „Stop TTIP!“ gegen die Handelsabkommen mit den USA und Kanada, TTIP und CETA. Die Bürgerinitiative fordert die EU-Kommission auf, das Verhandlungsmandat für TTIP aufzuheben und CETA nicht abzuschließen.Die Europäische Kommission hatte den am 15. Juli 2014 gestellten Antrag auf Registrierung der Europäischen Bürgerinitiative am 11. September abgelehnt. Sie beruft sich auf zwei Hauptargumente: Das Verhandlungsmandat zu TTIP sei ein interner Vorbereitungsakt und kein Rechtsakt mit Wirkung auf die Bürgerinnen und Bürger. Außerdem könne eine EBI nur positiv formuliert werden, also darauf hinwirken, einen Rechtsakt zu erlassen, nicht aber einen solchen zu unterlassen. Beide Begründungen sind nach Ansicht der Initiatoren nicht stichhaltig.
Dabei geht es nicht nur um die Handelsabkommen: „Wir klagen nicht nur für die EBI „Stop TTIP!“, sondern auch für weitere Europäische Bürgerinitiativen“, erklärt Michael Efler, Vertreter des siebenköpfigen Bürgerausschusses der EBI. „Wenn es um die Verhandlung internationaler Verträge geht, will die EU-Kommission die Bürgerinnen und Bürger komplett aussperren. Solange noch verhandelt wird, darf sich die Bevölkerung nicht einmischen und wenn die Verträge erst auf dem Tisch liegen, ist es zu spät. Diese Rechtsauffassung würde auch viele künftige EBIs zu zahnlosen Papiertigern machen.“