Überarbeitung der EU-Regeln bezüglich Umwelt-Verbrechen

16. Jän 20

Laut den Vereinten Nationen und Interpol ist Umweltkriminalität nach Drogenschmuggel, Fälschung und Menschenhandel die weitverbreitetste Straftat der Welt.

Im Jahr 2008 erließ die EU die Richtlinie 2008/99/EC, um Vergehen gegen die Umwelt strafrechtlich verfolgen zu können. Das allgemeine Ziel dieser Richtlinie besteht darin, einen wirksameren Umweltschutz zu gewährleisten.

Nun überprüft die EU-Kommission die Richtlinie, ob sie ihr Ziel, zu einem besseren Umweltschutz beizutragen, erreicht hat ("Fitness-Check")

Diese öffentliche Konsultation bietet EU-BürgerInnen die Gelegenheit, sich zu der Richtlinie zu äußern und Wirksamkeit, Relevanz, Effizienz, Kohärenz sowie EU-Mehrwert zu beurteilen.

Eine verstärkte Umsetzung der Sanktionen ist ein sehr wichtiges Unterfangen. Da es große Unterschiede bei der Aufdeckung, Verfolgung und Bestrafung von Umweltkriminalität in den verschiedenen Mitgliedstaaten gibt, ist die Nachverfolgung zurzeit sehr schwer. Das führt zu einem geringeren Bestrafungsrisiko und wird auch von organisierten kriminellen Gruppen ausgenutzt.

Die Richtlinie in allen Mitgliedstaaten in die Praxis umzusetzen ist entscheidend, um sichere Häfen für kriminelle Gruppen im Bereich Umweltkriminalität zu vermeiden. Um eine ausreichend abschreckende Wirkung in allen Mitgliedstaaten zu erzielen, ist es unerlässlich, dass qualifizierte BeamtInnen eingesetzt werden, damit Straftaten zu einer hohen Wahrscheinlichkeit gefahndet werden. Ebenso müssen die Sanktionen streng genug sein, um abschreckend zu wirken.

Daher soll die überarbeitete Richtlinie strengere Sanktionen beinhalten, wenn Umweltverbrechen von kriminellen Organisationen begangen werden. Es ist wichtig, den finanziellen Nutzen von Umweltverbrechen zu beseitigen, die einen hohen Gewinn und ein geringes Aufdeckungsrisiko aufweisen und daher für organisierte Kriminelle sehr attraktiv sind.

Ein zusammenfassender Bericht über die Ergebnisse der öffentlichen Konsultation wird nach deren Abschluss auf der Website der Kommission veröffentlicht werden.

 

Europäische Kommission: Öffentliche Konsultation und Überprüfung der EU- Richtlinie zur Umweltkriminalität

Dokument Öffentliche Konsultation zur EU-Umweltverbrechens Richtlinie

Entwurf des EEB Positionspapiers zur Konsultation über die EU- Umweltverbrechensrichtlinie: