Übergangsregeln für GAP-Reform: Greening erst ab 2015
Landwirtschaft, Gentechnik & Tierschutz
Nach Auffassung der EU-Kommission ist für die Umsetzung der neuen EU-Agrarpolitik (GAP) eine Übergangsperiode nötig. Die Kommission veröffentlichte entsprechende Vorschläge für einen schrittweisen Übergang in die neue GAP.Insbesondere die Direktzahlungen wären von den Übergangsregeln betroffen. Demnach plant die Kommission, die Subventionen für landwirtschaftliche Betriebe erst ab 2015 an Umweltauflagen zu binden. 2014 würden die Direktzahlungen wie bisher fortgeführt. Dadurch bekommen die nationalen Behörden mehr Zeit zur Umstellung der Zahlungssysteme. Mit einer gerechteren Verteilung der Agrarsubventionen unter den Mitgliedsstaaten soll jedoch schon im kommenden Jahr begonnen werden.
Derzeit laufen die Trilog-Verhandlungen zwischen EU-Kommission, EU-Parlament und Agrarministerrat. Noch unter der Irischen Ratspräsidentschaft soll bis Ende Juni eine politische Einigung zur GAP-Reform erzielt werden. Die Kommission rechnet dennoch nicht damit, dass die Mitgliedsstaaten alle neuen Regeln schon bis 2014 umsetzen können. [DNR, red.]
DNR: Übergangsregeln für GAP-Reform: Greening erst ab 2015
Kommissionsvorschlag für Übergangsregelungen zur GAP