Umfahrung Schützen: Landesverwaltungsgericht Burgenland prüft rechtswidrigen Straßenbau
Natur & Biodiversität
Nach Angaben des Umweltdachverbandes prüft das Landesverwaltungsgericht des Burgenlandes den Bau der „Umfahrung Schützen“.„Der Umweltdachverband hat bereits Anfang Februar darauf hingewiesen, dass der Verwaltungsgerichtshof die wasserrechtliche Bewilligung für die B50 aufgrund einer Beschwerde der enteigneten AnrainerInnen als rechtswidrig aufgehoben hat. Nach österreichischem Gesetz müssen Bauten, die ohne die notwendigen Bewilligungen errichtet werden, sofort außer Nutzung gestellt werden. Das bedeutet, dass die Umfahrung Schützen unverzüglich gesperrt werden muss – was nun auch durch das Landesverwaltungsgericht Burgenland geprüft wird“, sagt Michael Proschek-Hauptmann, Geschäftsführer des Umweltdachverbandes.
Trotz der wiederholt aufgezeigten Bedenken von Umweltorganisationen wie dem Umweltdachverband und Teilen der ansässigen Bevölkerung gegen das Straßenbauprojekt „B50 Burgenland Straße, Umfahrung Schützen am Gebirge“ wurde dieses „Ende vergangenen Jahres in Angriff genommen, ohne vorher eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unter Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit durchgeführt zu haben“, kritisiert der Umweltdachverband. „Im Zuge eines solchen Verfahrens wäre auf Wirtschaftlichkeit, Denkmalschutz, Naturschutz, Umweltverträglichkeit und funktionelle Bedeutung Bedacht zu nehmen gewesen. Doch diesbezügliche Prüfungen wurden höchst unzureichend durchgeführt, obwohl mögliche umweltschädliche Auswirkungen durch das Straßenbauvorhaben auf das potenzielle Natura-2000-Gebiet „Nordöstliches Leithagebirge“, Probleme bei Grundwasser und Luftgüte sowie negative Einflüsse auf archäologisch bedeutsame Kulturgüter von Beginn an im Raum standen.“