Umgang der EU-Kommission mit der GAP-Reform
Die Beschwerde konzentriert sich auf mögliche Missstände in der Verwaltungstätigkeit der Kommission, die darin besteht, dass sie es versäumt hat eine angemessene Folgenabschätzung durchzuführen oder nachzuweisen, dass die Entscheidungen auf den besten verfügbaren Beweisen beruhen, eine Klimaverträglichkeitsprüfung durchzuführen, wie in Artikel 6(4) des EU-Klimagesetzes gefordert und eine gezielte öffentliche Konsultation zur GAP zu organisieren. Die Punkte zeigen, dass die Kommission bei der Ausarbeitung von Vorschlägen die Leitlinien für eine bessere Rechtsetzung nicht beachtet hat.
Das EEB warnt davor, dass dieser Mangel an Sorgfalt politische Entscheidungsträger:innen und Bürger:innen über die Folgen für Landwirt:innen, ländliche Gemeinden und die Umwelt im Unklaren lässt. Außerdem wird damit ein äußerst bedenklicher Präzedenzfall geschaffen.
Diese Beschwerde schließt sich an frühere Beschwerden an, die gegen die Kommission wegen ihres Umgangs mit der „Vereinfachung“ der GAP im Jahr 2024 und dem ersten Omnibus-Paket eingereicht wurden. Die Bürgerbeauftragte hat bereits erklärt, dass die Kommission einen Missstand in der Verwaltungstätigkeit begangen hat, indem sie ihre eigenen Regeln nicht befolgt hat. Auf die GAP entfällt der größte Teil der Steuergelder im EU-Haushalt, und sie ist gesetzlich verpflichtet, die Ziele der EU in den Bereichen Klima und biologische Vielfalt zu unterstützen. Das Versäumnis, einen Vorschlag dieser Größenordnung auch nur grundlegend zu prüfen, ist höchst problematisch.
Das EEB fordert eine transparente, integrative und faktenbasierte Politikgestaltung - gemäß den eigenen Regeln der Kommission - um sicherzustellen, dass Europas größter Haushalt und die Zukunft der EU-Lebensmittel und -Landwirtschaft mit dem öffentlichen Interesse und den Klima- und Naturzielen in Einklang stehen.
Complaint to the EU watchdog: eNGOs question EU Commission’s handling of the CAP Reform