Umsetzung der Industrie-Emissionenrichtlinie schleppend

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Nur 14 der 27 EU-Mitgliedstaaten haben die Frist zur Umsetzung der neuen Industrie-Emissionenrichtlinie (IED) in nationales Recht eingehalten. Das berichtet der Umweltinformationsdienst ENDS Europe Daily und beruft sich dabei auf Informationen aus der Europäischen Kommission.

Demnach haben nur Belgien, Bulgarien, Dänemark, Irland, Frankreich, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, die Slowakei und Finnland die IED-Richtlinie vollständig oder zumindest teilweise in ihre jeweilige nationale Gesetzgebung übertragen. Die Frist zur Umsetzung lief am 7. Jänner 2013 ab, neue Anlagen unterliegen den neuen IED-Regeln.

Die EU-Kommission als "Hüterin der EU-Verträge" kann bei säumigen Staaten ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten. Dieses hat zwei förmliche Stufen oder Etappen: die erste ist ein Aufforderungsschreiben an den Mitgliedstaat, die zweite Phase besteht aus einer mit Gründen versehenen Stellungnahme, in dem die EU-Kommission erklärt, warum eine Verletzung der Verträge vorliegt. Kommt der Mitgliedstaat danach seinen Pflichten immer noch nicht nach, kann die Kommission den Gerichtshof der Europäischen Union anrufen und Klage einreichen. [DNR, red.]

DNR
ENDS-Artikel (kostenpflichtig)