Umsetzung Umweltrecht 2002

Die Zahl der Vertragsverletzungsverfahren, die von der Kommission wegen mangelnder Umsetzung des Umweltrechts der Gemeinschaft gegen Mitgliedstaaten eingeleitet wurden, ist im Jahr 2002 gegenüber dem Vorjahr deutlich zurückgegangen. Dies ist insbesondere auf einen Rückgang bei den "no communication-Fällen" zurückzuführen, also jenen Fällen, bei denen die Mitgliedstaaten die Frist zur Berichterstattung nicht wahrnehmen und die Kommission automatisch ein Verfahren einleitet.
Dies geht aus dem vierten Jahresbericht über die Durchführung und Umsetzung des Umweltrechts der Gemeinschaft 2002 hervor, der seit 14. Juli 2003 vorliegt. Die Europäische Kommission wertet dieses Ergebnis als Erfolg ihrer Strategie für eine bessere Umsetzung des Gemeinschaftsrechts.

Jahresbericht (pdf 466kb)