Umsetzungempfehlungen für Stromkennzeichnung

Klima & Energie

Die im Juni 2003 beschlossene Richtlinie zum Elektrizitätsbinnenmarkt sieht vor, dass Informationen über die Erzeugungsart auf den Stromrechnungen angegeben werden müssen (Anteile v. Atomstrom, Kohle, Erneuerbaren,...). Die Umsetzung der RL in nationales Recht muss bis Juli 2004 erfolgen. Auf der Website der Generaldirektion Umwelt wurden am 3.3.2004 Empfehlungen zur Umsetzung der RL veröffentlicht, darunter auch zur Kennzeichnungspflicht.

Website mit den "implementation notes" (engl.)