Umwelt-Omnibus wurde vorgelegt

Die EU-Kommission hat am 10. Dezember das bereits einmal verschobene Maßnahmenpaket zur Vereinfachung von Umweltvorschriften in den Bereichen Industrieemissionen, Kreislaufwirtschaft, Umweltprüfungen und Geodaten (Omnibus VIII) vorgelegt. Die Änderungen sollen nach eigenen Angaben dazu „beitragen, den Verwaltungsaufwand für Unternehmen zu verringern und gleichzeitig die ehrgeizigen Ziele der EU zum Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit beizubehalten“.

Genehmigungsverfahren für alle Projekte sollen beschleunigt und gestrafft werden, insbesondere in strategischen Sektoren wie digitalen Projekten, Projekten für kritische Rohstoffe und erschwinglichem Wohnraum. Nach Berechnungen der EU-Kommission könnten Unternehmen dadurch jährlich etwa eine Milliarde Euro einsparen. Der sogenannte Umwelt-Omnibus besteht aus sechs Legislativvorschlägen und spiegelt laut EU-Kommission die rund 190.000 Antworten aus der entsprechenden öffentlichen Konsultation wider. Die Behörde plant allerdings „weiterhin auf eine Vereinfachung der bestehenden Rechtsvorschriften hin[zu]arbeiten, die über das heutige Maßnahmenpaket hinausgeht“. Als „wesentliche Elemente“ des aktuellen Pakets nennt die EU-Kommission: optimierte Umweltprüfungen für die Erteilung von Genehmigungen, vereinfachte Industrieemissionsnormen für Industrie und Landwirtschaft, effektivere digitale Lösungen für Gefahrenstoffe in Produkten, vereinfachte erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) und erleichterter Zugang zu Geodaten.

Außerdem plant die EU-Kommission, weitere Gesetze zu überprüfen, zu verändern oder aufzumachen. Dazu gehören Leitlinien für die EU-Verpackungsverordnung, die Überprüfung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), die Überprüfung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MS-RL) und das für 2026 geplante Gesetz über die Kreislaufwirtschaft. Außerdem sollen bestehende Gesetzgebungen, die für den Naturschutz zentrale Fauna-Flora-Habitatrichtlinie sowie die Vogelschutzrichtlinie, sogenannten „Stresstests“ unterzogen werden.

Der Legislativvorschlag muss nun noch vom Europäischen Parlament und dem Rat diskutiert und gegebenfalls mit Änderungen angenommen werden. 

Kritik von Umweltschutzorganisationen

Das Europäische Umweltbüro (EEB) sieht folgende Probleme bei dem Umwelt-Omnibuspaket: mehr industrielle und chemische Verschmutzung, Wasser und Gewässer sind in Gefahr, zusätzliche „Belastung” für die biologische Vielfalt und Schwächung des Umweltschutzes. Unter dem Deckmantel von „Einsparungen in Höhe von 1 Milliarde Euro“ verkaufe die EU-Kommission den Umwelt-Omnibus als kosteneffiziente Maßnahme. Allerdings wurde dafür keinerlei Folgenabschätzung durchgeführt und der Fokus liegt ausschließlich auf reduzierten Kosten. Dabei dürften weitaus höhere Kosten durch Umweltverschmutzung, den Rückgang der Ökosysteme und klimabedingte Katastrophen entstehen. Die eigenen Schätzungen der Kommission zeigten, dass die unzureichende oder fehlende Umsetzung von Umweltgesetzen Europa bereits jährlich etwa 180 Milliarden Euro an Gesundheitskosten und Umweltschäden kostet, so das EEB. Hohe Kosten fürs Nichtstun bestätigt auch der aktuellste Global Environmental Outlook des UN-Umweltprogramms UNEP..

Der WWF Österreich kritisiert die von der EU-Kommission angekündigte Schwächung wichtiger Umweltschutz-Standards im so genannten Omnibus-Verfahren als gefährlichen Irrweg. „Damit riskiert die Kommission bewährte Standards in ganz Europa – mit negativen Folgen für sauberes Wasser, geschützte Tiere und die öffentliche Gesundheit. Inmitten einer großen Klima- und Biodiversitätskrise erscheint das geradezu fahrlässig“, sagt WWF-Experte Reinhard Uhrig. Besonders kritisch sei das Aufmachen der wichtigen EU-Richtlinien für den Schutz des Wassers und von bedrohten Tier- und Pflanzenarten. Die neuen Vorschläge sind Teil einer großen EU-Deregulierungs-Kampagne, in der einflussreiche Industrie- und Agrarlobbys den „Green Deal“ torpedieren und gemeinnützige Anliegen schwächen wollen. „Die aktuellen Schnellverfahren gefährden nicht nur die Umwelt, die Menschenrechte und die Gesundheit, sondern untergraben auch demokratische Kontrolle und Transparenz. Wer auf Folgenabschätzungen und Evidenz verzichtet, erhöht das Risiko für willkürliche und kontraproduktive Maßnahmen“, kritisiert Reinhard Uhrig vom WWF unter Verweis auf die jüngsten Attacken auf die Entwaldungsverordnung und das Lieferkettengesetz. 

Land&Forst Betriebe: Diese zeigen sich überraschtvon der aktuellen Ausgestaltung des Omnibus-Pakets. Das Nature Restoration Law, dessen Umsetzungsprozess von Diskussionen um fehlende Finanzierung, mangelhafter Berücksichtigung des Klimawandels sowie Eingriffen in die Bewirtschaftungsfreiheit geprägt ist, sei nicht Teil des Omnibus-Pakets. 

Damit bleibe für das Paket, das die „Vereinfachung für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit“ zum Ziel hat, ausgerechnet das Gesetz mit dem größten Regulierungs- und Eingriffsumfang ausgeschlossen. Aus Sicht der Land&Forst Betriebe Österreich ist diese Entscheidung weder nachvollziehbar noch sinnvoll. Der Omnibus wird als Sammelmaßnahme vorgestellt, die mehrere bestehende Umweltgesetze vereinfachen, harmonisieren und widerspruchsfrei gestalten soll. Dass ausgerechnet das umstrittene Renaturierungsgesetz, das bereits während seines gesamten Gesetzgebungsprozesses massive Kritik auf sich gezogen hat, nun nicht in diesen Bereinigungs- und Anpassungsprozess aufgenommen wird, lässt an der Glaubwürdigkeit der Vereinfachungsversprechungen der EU-Kommission zweifeln.

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