Umweltbundesamt: 20 Jahre EMAS und Veröffentlichung der Umwelterklärung
Im Oktober 2004 wurde die erste Umwelterklärung des Umweltbundesamtes begutachtet und validiert. Damit wurde dem Unternehmen offiziell bescheinigt, ein Umweltmanagement System gemäß EMAS und ISO 14001 zu führen. Ein Jahr später folgte die Eintragung ins EMAS-Register unter der Nummer AT000484. Verena Ehold verweist auf die Erfolge der letzten 20 Jahre: Energieeinsatz und Abfall konnten um rund 20 % reduziert werden, Wasserverbrauch und Flugreisen um mehr als 25 %. Seit Einführung von EMAS kümmert sich ein Umweltteam darum, Maßnahmen für eine umweltfreundliche Geschäftstätigkeit zu entwickeln. In seiner aktuellen Umwelterklärung berichtet das Umweltbundesamt über umgesetzte Maßnahmen in den Bereichen Ökologie, Soziales und Wirtschaft sowie über Entwicklungen des integrierten Managementsystems. Ein wichtiger Hebel, um Umweltauswirkungen zu reduzieren, liegt in der Mitarbeiter:innen-Mobilität. Im Laufe der letzten 15 Jahre sind Bahn- und Auto-Reisekilometer um jeweils 18 % gesunken, bei den Flugreisekilometern beträgt die Reduktion sogar 49 %. Dies ist auch auf die eingeschränkte Reisetätigkeit während der Pandemiejahre zurückzuführen. Flugreisen mit ihren Emissionen
haben die größten Umweltauswirkungen im Umweltbundesamt. 2023 wurden im Vergleich zu den beiden Vorjahren wieder verstärkt Dienstreisen durchgeführt; das vor Pandemie Niveau wurde allerdings nicht erreicht. Mit 2,6 Tonnen CO2-Emissionen pro vollzeitbeschäftigter Person im Jahr 2023 lagen die Gesamtemissionen geringfügig über dem Vorjahr und deutlich unter dem Vor-Pandemie Jahr 2018 mit 4.6 Tonnen. Die Treibhausgas-Emissionen werden nach dem Greenhouse Gas Protocol Corporate Standard erfasst. Im Zuge der CSRD- Berichterstattung werden 2024 vor- und nachgelagerten THG-Emissionen entlang der Wertschöpfungskette des Unternehmens noch genauer ausgewiesen, etwa beim Einkauf von Dienstleistungen und Gütern und der Mitarbeiter:innen-Mobilität.
Chancengleichheit von Frauen ist ein wichtiges Ziel der Personalpolitik Umweltbundesamt. Um weibliche Führung zu fördern, werden seit einigen Jahren innovative Modelle wie Führung in Teilzeit, Führungskollektive oder Shared Leadership umgesetzt. Durch diese Maßnahmen liegt der Anteil von Frauen in Führungsebenen mittlerweile bei 51 %. Begleitend dazu finden regelmäßig Führungskräfte-Coachings und Evaluierungen der Führungsstrukturen statt. Auch bei der Reduzierung des Gender Pay Gap zeigen sich die Erfolge der Leadership-Modelle. Einkommensunterschiede konnten in den letzten Jahren verringert werden. Der Gender Pay Gap – einsehbar im Einkommensbericht – lag im Jahr 2023 bei 6,5 %. Um Toleranz, Fairness und Chancengleichheit zu fördern, sind seit 2020 zwei Diversity- und Gleichbehandlungsbeauftragte für die Belegschaft aktiv. Sie sind Anlaufstelle für Mitarbeiter:innen in Fällen von Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Herkunft, der sexuellen Orientierung, des Alters, der ethnischen Zugehörigkeit oder der Religion. Die Verankerung des Themas wird durch den regelmäßigen Austausch mit der Geschäftsführung, dem HR- Management, dem Betriebsrat, dem Behinderten-Vertrauensrat sowie einer Mitarbeiter:innen-Gruppe vorangetrieben. Seit 2023 fungieren neu etablierte Diversity- Botschafter:innen als Unterstützung der Diversity- und Gleichbehandlungsbeauftragten und als Multiplikator:innen und Ideengeber:innen für gelebte Vielfalt.
Umweltbundesamt feiert 20 Jahre EMAS und veröffentlicht Umwelterklärung