Umweltbundesamt-Studie: Antifouling-Wirkstoffe in Gewässern

Wasser, Meere & Fischerei

Erstmals hat das Umweltbundesamt die Belastung von Hafengewässern durch Antifouling-Wirkstoffe erhoben. Diese werden als Biozide in Schutzanstrichen für Boote verwendet und können Flora und Fauna der Gewässer gefährden.

„Die Ergebnisse zeigen, dass der Einsatz von Antifouling-Produkten in Binnengewässern kritisch zu prüfen ist“, sagt Sabine Cladrowa, Leiterin der Abteilung Chemikalien und Biozide im Umweltbundesamt. Die Umweltbundesamt-ExpertInnen konnten persistente Biozide häufiger nachweisen. Diese reichern sich dauerhaft in Ökosystemen an. „Falls überhaupt notwendig, sind kurzlebige Biozide aus ökologischer Sicht zu bevorzugen“, so Cladrowa.

Biozide Antifouling-Wirkstoffe unterliegen der EU Biozidprodukte-Verordnung und dem österreichischen Biozidprodukte-Gesetz. Das Projekt wurde im Auftrag und in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) und den Bundesländern Burgenland, Kärnten, Oberösterreich, Vorarlberg und Wien durchgeführt. Insgesamt wurden zwölf Messstellen bei Yachthäfen, Schifffahrtshäfen und Werften am Neusiedler- Boden-, Traun- und Wörthersee sowie an March, Donau und Alter Donau eingerichtet.

Die Probenahmen erfolgten im Frühjahr und Herbst 2014, vor und nach Ende der Bootssaison. Die Umweltbundesamt-ExpertInnen konnten Konzentrationen der Antifouling-Wirkstoffe Cybutryn, DCOIT, Tolylfluanid und Dichlofluanid – die beiden letzteren indirekt durch die Entdeckung ihrer Metaboliten – nachweisen. Die Messstellen an Donau und March waren deutlich weniger belastet als jene an den Binnengewässern.

Antifoulings werden als Schutzanstriche verwendet, die den Bewuchs und das Wachstum von –Mikroorganismen, Algen und kleinerer Tiere - an Booten und im Wasser eingesetzter Bauten verhindern. Sie sind Farben beigemischt, aus denen sie sich auswaschen, wodurch der Bewuchs gehemmt wird. Antifouling-Anstriche sind in der Regel jährlich aufzufrischen. Wie Untersuchungen aus Deutschland zeigen, können freigesetzte Antifouling-Wirkstoffe aus den meist offenen Sportboothäfen in direkt angrenzende Seen und Flussabschnitten gelangen, bei reduzierter Fließgeschwindigkeit können sich diese Wirkstoffe auch außerhalb der Marinas anreichern.

Umweltbundesamt Pressemitteilung
Fallstudie Antifouling-Wirkstoffe in Gewässern