Umweltdachverband, Alpenverein & Naturschutzbund: Beschwerde gegen Gasbohrung in Molln

Die Naturschutzbehörde in Oberösterreich hatte die Erdgasprobebohrung Ende November genehmigt. Die Beschwerde zeigt auf, dass die genehmigende Behörde drei verbindliche Rechtsmaterien nicht oder falsch angewandt hat. So wurde gegen die Verpflichtungen der Aarhus-Konvention, der unmittelbar anzuwendenden Alpenkonvention sowie gegen die EU-Naturschutzrichtlinien verstoßen. Werden die beanstandeten Punkte ordnungsgemäß abgearbeitet, muss der Genehmigungsbescheid aufgehoben werden. Die aufschiebende Wirkung der Beschwerde ist außerdem essenziell, um einen effektiven Rechtsschutz im Sinne der Aarhus-Konvention zu gewährleisten und weitere Eingriffe in die Natur erst dann zuzulassen, wenn sämtliche für die Beurteilung relevanten Fragen vollständig beantwortet sind.

Das Jaidhausgebiet ist eine der hochwertigsten Landschaften Österreichs und ein artenreicher Korridor am Zugang zum Nationalpark. Die extensiv bewirtschafteten landwirtschaftlichen Flächen sind Refugien für eine Vielzahl bedrohter Wiesenarten – Magerwiesen, Magerweiden, Halbtrockenrasen und Brachflächen – sowie Lebens- und Durchzugsraum vieler seltener Tierarten, wie Luchs oder Dreizehenspecht. Dem Schutz unversehrter Natur in den Alpen kommt sehr hohes öffentliches Interesse zu, welches durch Gasbohrungen beeinträchtigt werden würde. Das Protokoll „Naturschutz und Landschaftspflege“ der Alpenkonvention schreibt den Erhalt eines Schutzgebietes im Sinne des Schutzzwecks vor. Daraus ergibt sich auch die Pflicht, naturschutzfachliches Interesse entsprechend gewichtiger zu bewerten. Gemäß „Energieprotokoll“ haben sich die Vertragsparteien verpflichtet, die Schutzgebiete mit ihren Pufferzonen, die Schon- und Ruhezonen sowie die unversehrten naturnahen Gebiete und Landschaften zu bewahren und die energietechnischen Infrastrukturen im Hinblick auf die unterschiedlichen Empfindlichkeits-, Belastbarkeits- und Beeinträchtigungsgrade der alpinen Ökosysteme zu optimieren. Die Nationalparkregion entspricht einer solchen Pufferzone. Die Bewilligung der Probebohrung im Jaidhausgebiet wäre daher der erste Schritt in Richtung einer Transformation der zu bewahrenden Nationalpark-Pufferzone hin zu einem industriell genutzten Rohstoffabbaugebiet und damit ein klarer Verstoß gegen das völkerrechtlich verbindliche Vertragswerk der Alpenkonvention.

Umweltdachverband, Alpenverein & Naturschutzbund: Beschwerde gegen Gasbohrung in Molln eingebracht!