Umweltdachverband / EEB: Nature Restoration Law

Das EU-Gesetz zur Wiederherstellung der Natur ist nun einen wesentlichen Schritt weitergekommen. Das Gesetz ist notwendig für die beiden großen Umweltkrisen unserer Zeit – Klimaerhitzung und Biodiversitätsverlust. Es liegt im Interesse aller Mitgliedstaaten sich darum zu bemühen, dass sich der Zustand gefährdeter Arten- und Biotoptypen verbessert. Weiters wird verlangt, dass die Mitgliedstaaten bis 2030 auf mindestens 20 Prozent ihrer Landflächen bestimmte Maßnahmen zur Wiederherstellung der Natur durchführen – ebenfalls ein großer Erfolg. Im Nature Restoration Law geht es zudem nicht „nur“ um Naturschutz, sondern auch um Klimawandelanpassung, um mehr Grün in den Städten, um klimafitte Wälder und vieles mehr. Die endgültige Entscheidung vonseiten des Parlaments wird am 27. Juni im Umweltausschuss und dann am 11. oder 12. Juli im Plenum getroffen.

Die allgemeine Ausrichtung wurde von 20 Mitgliedstaaten angenommen, die 66,13 Prozent der EU-Bevölkerung repräsentieren. Die Mitgliedstaaten, die sich gegen die allgemeine Ausrichtung aussprachen: Finnland, Italien, die Niederlande, Polen und - bemerkenswerterweise - Schweden selbst. Darüber hinaus enthielten sich Belgien und Österreich der Stimme. Die Mitgliedstaaten haben sich auf eine wesentlich größere Flexibilität und zahlreiche Ausnahmen geeinigt, die rechtliche Schlupflöcher schaffen und die Vorteile, die das Gesetz beispielsweise vor Ort bringen könnte, abschwächen. Während das Gesetz zur Wiederherstellung der Natur letzte Woche nur knapp einer Ablehnung im ENVI-Ausschuss des Europäischen Parlaments entgangen ist, senden die Mitgliedstaaten nun eine deutliche Botschaft an die blockierenden Fraktionen im Parlament, dass der Wille und die Notwendigkeit bestehen, die Natur in Europa wiederherzustellen. Die Mitgliedstaaten erkannten zwar an, dass für die Umsetzung dieses wichtigen Gesetzes zweckgebundene Finanzmittel für die Wiederherstellung der Natur erforderlich sind, schwächten aber gleichzeitig das Anspruchsniveau des Vorschlags erheblich ab. Es wird die Aufgabe des kommenden spanischen Ratsvorsitzes sein, der am 1. Juli 2023 beginnt, ein ehrgeiziges Ergebnis für das Gesetz zur Wiederherstellung der Natur zu verteidigen, indem er auf der heute angenommenen Position als Minimum aufbaut und eine weitere Abschwächung während des Trilogs vermeidet.

Auch wurden beim Umweltrat die CO2-Emissionsziele für neue schwere Nutzfahrzeuge und die Luftqualität behandelt. Die Minister führten eine Orientierungsaussprache über einen Vorschlag für eine Verordnung über CO2-Emissionsnormen für neue schwere Nutzfahrzeuge. Der Vorschlag zielt darauf ab, die CO2-Emissionen im Straßenverkehrssektor im Einklang mit den Klimazielen der EU weiter zu reduzieren, indem die Emissionsreduktionsziele für 2030 verschärft und neue Ziele für 2035 und 2040 festgelegt werden. Die Minister führten auch eine Orientierungsaussprache über einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Luftqualität. Mit dem Vorschlag werden die beiden bestehenden Luftqualitätsrichtlinien überarbeitet und zusammengeführt, um die EU-Luftqualitätsnormen enger an die Leitlinien der Weltgesundheitsorganisation anzugleichen. Das Ziel ist, die EU-Luftqualitätsnormen festzulegen, die bis 2030 erreicht werden sollen und bis 2050 eine Nullverschmutzung der Luft zu erreichen. Der Vorschlag zielt auch darauf ab, die Überwachung der Luftqualität, die Modellierung und die Pläne zu verbessern.


Umweltdachverband ist erfreut: Nature Restoration Law hat wichtige Hürde genommen!

Environment Council, 20. Juni 2023