Umweltdachverband: Entwurf des Tiroler Erneuerbaren Ausbaugesetzes: RED III darf Artenschutz nicht aushebeln

Der Umweltdachverband hat den Entwurf des Tiroler Landesgesetzes, das im Sinne der Renewable Energy Directive (RED III) den Ausbau erneuerbarer Energien erleichtern soll, unter die Lupe genommen. „Wir begrüßen jene Bestimmungen, die den Ausbau Erneuerbarer etwa in Form von gebäudeintegrierten Photovoltaikanlagen oder auf bestehenden oder künstlichen Strukturen sowie das Repowering von Anlagen fördern. Positiv hervorzuheben sind auch die Anpassungen der Tiroler Bauordnung sowie des Stadt- und Ortsbildschutzgesetzes, die insbesondere die Errichtung von gebäudeintegrierten Solarenergieanlagen erleichtern. Die neu gestalteten artenschutzrechtlichen Bestimmungen stellen jedoch eine Bedrohung für Fließgewässer, Landschaften und gefährdete Arten dar und übersehen, dass erfolgreicher Klimaschutz immer auch den Schutz der Natur bedeuten muss. Insbesondere sehen wir die Gefahr, dass selbst die letzten freien Fließgewässer durch den Bau von Kraftwerken verloren zu gehen drohen, was fatale Folgen für die Biodiversität hätte. Fließgewässer, die Teil eines Natura-2000-Gebietes sind oder sich in einem sehr guten Erhaltungszustand befinden, dürfen nicht durch das ‚überragende öffentliche Interesse‘ im Sinne der RED III der Energieproduktion geopfert werden, wie es der aktuelle Entwurf des Tiroler Erneuerbaren Gesetz vorsieht. Bei der Windenergie braucht es entsprechende Schutzregelungen für ausgewiesene Vogelschutzgebiete im Sinne der Vogelschutz-Richtlinie und für bekannte Hauptzugrouten von Vögeln. Wir appellieren daher an die Tiroler Landesregierung, die RED III unionsrechtskonform und im Sinne der Natur umzusetzen und den Schutz von Natura-2000-Gebieten sicherzustellen“, betont Franz Maier, Präsident des Umweltdachverbandes.

Umweltdachverband zum Entwurf des Tiroler Erneuerbaren Ausbaugesetzes: RED III darf Artenschutz nicht aushebeln!