Umweltdachverband: EU-Naturschutz im Fitness-Check - Verbesserte Umsetzung und Mittelbereitstellung als logische Konsequenz
Die EU-Kommission unter Jean-Claude Juncker nimmt im Rahmen von Better Regulation (bessere Rechtsetzung) verstärkt Umwelt- und Naturschutzgesetzgebungen in den Fokus. Das Reformpaket soll für mehr Transparenz und höhere Qualität neuer Rechtsvorschriften sorgen.
„Verwaltungsvereinfachung ist grundsätzlich nicht abzulehnen, doch man muss kritisch prüfen: Geht es wirklich um Verbesserung oder eher um eine Verwässerung hart erkämpfter Umwelt- und Naturschutzstandards? Wenn unter dem Deckmantel der Deregulierung wichtige Prüfkompetenzen des Naturschutzes – beispielsweise beim Forststraßenbau – oder Befugnisse der Umweltanwaltschaften abgeschafft werden sollen, dann gibt es von uns ein klares Nein“, sagt Franz Maier, Präsident des Umweltdachverbandes.
Das Thema wurde auf der Jahrestagung des Umweltdachverbandes im Oktober 2016 ausführlich diskutiert. Die Jahrestagung, die im Rahmen des von EU und Bund geförderten Kooperationsprojekts gREen.watch (Projektpartner BirdLife Österreich und WWF Österreich) stattfand, versuchte aufzuzeigen, welche Chancen Deregulierung bieten bzw. wo sie Probleme bergen kann.
„ Das Prinzip des hohen Schutzniveaus zählt zu den Grundlagen der europäischen Umweltpolitik. Dieses wird durch die EU-Naturschutzrichtlinien gewährleistet. Wie die Ergebnisse des Fitness-Checks belegen, besteht aus naturschutzfachlicher Sicht keine Notwendigkeit, diese zu verändern. Stattdessen ist die nach vielen Jahren gewonnene Rechtssicherheit und die Verständigung zwischen Interessengruppen zu bewahren und im Interesse von Wirtschaft und Naturschutz fortzusetzen“, berichtet der Umweltdachverband in einer Pressemitteilung anlässlich der Jahrestagung. „Eines ist aber klar und wird auch durch Probleme auf österreichischer Ebene belegt: Die Umsetzung der Richtlinien und die Finanzierung müssen wesentlich verbessert werden, um die biologische Vielfalt effizient zu schützen.“
„Es geht also nicht um die Ebene der Rechtsetzung, sondern vielmehr um die Ebene der Rechtsanwendung bzw. Verwaltungspraxis. In Österreich zeigt sich beispielsweise, dass neun verschiedene Implementierungsansätze nicht zielführend sind. Insbesondere bei der Umsetzung der EU-Naturschutzrichtlinien ist eine österreichweit einheitliche Vorgangsweise im Sinne einer Bundesrahmenkompetenz dringend gefordert“, sagt Maier. „Wir appellieren daher an die Verantwortlichen in der EU-Kommission, das schon seit langem versprochene Fazit endlich auf den Tisch zu legen, klar zu den Ergebnissen des Fitness-Checks von Fauna-Flora-Habitat- und Vogelschutz-Richtlinie zu stehen und die nächsten Schritte zu präsentieren. Die Unsicherheit über die Zukunft des EU-Naturschutzes muss beendet werden. Wir dürfen nicht noch mehr Zeit für den Erhalt unserer Naturschätze verlieren“.
Umweltdachverband Pressemitteilung