Umweltdachverband: EU-Renaturierungsgesetz am Beispiel Steiermark

Das EU-Renaturierungsgesetz ist nach jahrelangen Verhandlungen beschlossene Sache. Gleichzeitig sorgt das Land Steiermark immer wieder für Schlagzeilen rund um das Thema erneuerbare Energien, die auf Kosten der Natur vorangetrieben werden sollen. „Diese Vorhaben machen deutlich, wie groß der Handlungsbedarf in Sachen Energiewende, Naturschutz und Raumordnung in Österreich ist. Das Nature Restoration Law kann eine naturverträgliche Energiewende erleichtern und als wichtiger Meilenstein des Naturschutzes wesentlich zum Erhalt unserer Lebensgrundlagen beitragen“, betont Franz Maier, Präsident des Umweltdachverbandes. „Regelungen wie die kürzlich novellierte Renewable Energy Directive (RED III) stellen immer wieder Energiegroßprojekte, für die ein „überragendes öffentliches Interesse“ deklariert wird, über den Schutz der Natur. Fakt ist, dass Klimaschutz auf Kosten von Naturzerstörung nicht funktionieren kann und wird. Das Renaturierungsgesetz bietet nun – insbesondere der Landwirtschaft – die Chance, auf einen naturverträglichen und damit nachhaltigen Weg einzuschwenken. Denn unser Wohlstand kann nur gesichert werden, wenn auch unsere natürlichen Lebensgrundlagen erhalten bleiben. Für Österreich fordern wir daher, das EU-Gesetz praxisgerecht und wirkungsvoll in nationales Recht zu übersetzen, um der Natur endlich das zurückzugeben, was ihr über Jahrzehnte durch fortschreitende Versiegelung und intensive Nutzung der Landschaft genommen wurde“, so Maier.

Die Natur braucht Rechtsschutz

„Die Liste an naturzerstörenden Großprojekten in der Steiermark ist lang und reicht vom geplanten Ausbau der Wasserkraft an der Mur über flächenfressende touristische Widmungen bis hin zu Begehrlichkeiten, Photovoltaikfreiflächenanlagen auf naturschutzfachlich wichtigen Grenzertragsflächen zu errichten. Der Stopp des geplanten Pumpspeicherkraftwerks im Europaschutzgebiet Koralm hat uns gezeigt, wie wichtig es ist, gegen solche Großprojekte rechtlich vorgehen zu können und der Natur eine Stimme zu geben, die noch viel zu oft überhört wird“, sagt Ute Pöllinger, Umweltanwältin des Landes Steiermark. „Tatsächlich ist die Landesumweltanwaltschaft (LUA) eine der letzten Instanzen, die auf Landesebene dem Wildwuchs solcher profitorientierter Vorhaben Einhalt gebieten kann. Es ist daher fatal, dass das Bundesland Salzburg versucht, den Handlungsspielraum der LUA einzuschränken, denn das hätte gravierende Folgen, insbesondere wenn es um den Zugang zu den Höchstgerichten geht. Anstelle einer Entmachtung brauchen wir eine verantwortungsvolle Politik. Das Nature Restoration Law kommt hier gerade noch rechtzeitig, um die Politik in die Pflicht zu nehmen und daran zu erinnern, wie es um unsere Lebensgrundlagen bestellt ist.“, so Pöllinger.

Renaturierung zum Schutz der Biodiversität

„Gerade in Zeiten der Klimakrise sind wir auf eine möglichst intakte Natur angewiesen. Doch der zunehmende Lebensraumverlust treibt die Biodiversitätskrise voran – auch in den Alpen, die eine einzigartige Vielfalt an Pflanzen- und Tierarten beherbergen und für viele Menschen Lebensgrundlage und Lebensraum sind. Deshalb fördert der Alpenverein mit seinem

Schwerpunkt „RespektAmBerg“ ein natur- und sozialverträgliches Miteinander gerade auch in den oberen Stockwerken der Bergnatur. Im Anwendungsbereich der Alpenkonvention braucht es allergrößte Zurückhaltung – und wir wollen als Alpenverein in die neue Zonierung eingebunden werden. Außerhalb der Vorrangzonen sprechen wir uns gegen neue Windindustrieanlagen aus. Für Wind- wie Wasserkraft gilt: Die Energiewende muss naturverträglich erfolgen. Der Ausbau der Erneuerbaren darf nicht zu Lasten von Natur und Landschaft gehen. Dem Alpenverein sind natürliche Lebens- und Erholungsräume besondere Anliegen. Dafür sind Naturschutz- und Renaturierungsmaßnahmen wesentlich und verbindliche Gesetze notwendig – auch zur Erhaltung der Biodiversität! Daher sehen wir das Renaturierungsgesetz als „Gipfelsieg“ für alpine Naturräume – auch, weil es u. a. Zielvorgaben für die Wiederherstellung der Bergnatur enthält, wo Eingriffe in die Natur besonders gravierend sind. Nur so können die krisenhaften Entwicklungen des Biodiversitätsverlustes und des Klimawandels eingedämmt werden“, betont Norbert Hafner, Vorsitzender des Alpenvereins, Landesverband Steiermark.

Naturzerstörung stoppen, Flächen für Renaturierung nutzen!

„Die Kleinwasserkraft ist nach wie vor ein Brennpunktthema. Allein in der Obersteiermark sind derzeit mindestens vier Kleinwasserkraftwerke geplant, drei an der Enns und eines in Schladming am Talbach – sie alle tragen massiv zur Naturzerstörung bei, die in keinem Verhältnis zum Nutzen steht. Statt auf Neubauten sollte die Landesregierung auf Sanierung und Energieeffizienz bei bestehenden Anlagen setzen – doch stattdessen hält die Politik die Füße still. In Zukunft kann das Renaturierungsgesetz helfen, einen Ausgleich zur Naturzerstörung der letzten 50 Jahre zu schaffen“, betont Karin Hocheggervom Naturschutzbund Steiermark.

Umweltdachverband: Naturverträgliche Energiewende in der Steiermark

Umsetzung eines Energiespar- und Effizienzprogrammes für Wirtschaft, Handel, öffentliche Hand und Haushalte: Aktivitäten, Projekte oder Förderungen zum Energiesparen und zur Steigerung der Energieeffizienz. Entwicklung und Umsetzung eines Steirischen Renaturierungsprogrammes 2030 insbesondere für Moore, Feuchtgebiete und Wälder zur CO2- Speicherung. Repowering vor Neubau bei Wind- und Wasserkraft. Sonnenstrom: Nachschärfung der Freiflächen-Verordnung: Auf 36 vom Land Steiermark ausgewiesenen PV- Vorrangzonen mit insgesamt knapp 780 Hektar Fläche produzieren lediglich drei Photovoltaikanlagen Sonnenstrom. Massive Priorisierung der Photovoltaik-Nutzung auf verbauten Flächen (Dächer, Gewerbe- und Industriegebiete, öffentliche Gebäude, Parkplätze, Deponien etc.). Und Sofortprogramm zur Schaffung von neuen Kapazitäten für die Einspeisung von Photovoltaik-Strom (Netz und Speicher).

UWD Presseaussendung: EU-Renaturierungsgesetz am Beispiel Steiermark: Mammutaufgabe oder alles halb so wild?