Umweltdachverband fordert: Änderung des UVP-Gesetzes aus Verwaltungsreformpaket herausnehmen

Am Montag, den 17.10. wurde ein Verwaltungsreformgesetz in die öffentliche Begutachtung geschickt, welches die Änderung von insgesamt 25 Materien- und Verfahrensgesetzen beinhaltet. Das berichtet der Umweltdachverband in einer Pressemitteilung. „Mit dieser Ho Ruck-Aktion wird massiv in die Verfahrensrechte von Gemeinden, Landesumweltanwaltschaften und NGOs eingegriffen. Dabei handelt es sich nicht um ein Deregulierungspaket, sondern offensichtlich um Zugeständnisse an unlautere Forderungen der Wirtschaftskammer“, kritisiert Franz Maier, Präsident des Umweltdachverbandes, in einer ersten Reaktion.

Aufgrund des Anpassungsbedarfs an die EU-rechtlichen Vorgaben wird eine Änderung des UVP-Gesetzes im Jahr 2017 notwendig sein. „Wir sehen daher keinen Grund, zum jetzigen Zeitpunkt eine derart in die Verfahrensrechte von Beteiligten eingreifende Änderung durchzuführen. Wir stehen einer Entbürokratisierung von Umweltvorschriften durchaus offen gegenüber, ein dermaßen massiver Eingriff kann aber nicht in so kurzer Zeit beschlossen werden. Wir fordern die Bundesregierung und die zuständigen Ressorts auf, das Gesetz aus dem Verwaltungsreformpaket herauszunehmen und bis Mai 2017 an einer sauberen, den europarechtlichen Vorgaben entsprechenden Lösung zu arbeiten“, sagt Maier.

Der Umweltdachverband stehe einer Entbürokratisierung von Umweltvorschriften, wo dies sinnvoll und zweckmäßig ist, durchaus offen gegenüber; allerdings darf mit einer Deregulierung keine Schwächung bewährter Umweltschutzstandards sowie eine „Entdemokratisierung“ von Rechten der Mitglieder der Öffentlichkeit verbunden sein.

Am 24. Oktober gab der Umweltdachverband und einige Mitgliedsorganisationen daher eine vorläufige Stellungnahme zum Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz als Teil des Novellenpaket ab und forderte die Bundesregierung auf, das UVP-G 2000 aus dem Verwaltungsreformpaket herauszunehmen und bis Mai 2017 an einer sauberen, den europarechtlichen Vorgaben entsprechenden Lösung zu arbeiten. Die jetzige Novelle setze keinen der für die Herstellung der Europarechtskonformität nötigen Punkte um. Außerdem sei eine oftmalige Novellierung eines Gesetzes problematisch bzw. sei die Richtlinie unmittelbar anzuwenden, wenn die Umsetzung verspätet erfolgt. Dies sei auch für die Wirtschaft und die Projektwerber höchst kritisch zu sehen.

Des Weiteren zeichne die UVP-G-Novelle insgesamt ein Bild, wonach UVP-Verfahren zu Lasten der Verfahrensqualität massiv geschwächt werden sollen:

Kleinerer Prüfungsumfang, Wegfall von Stellungnahmerechten im Vorverfahren, kürzere Fristen für die Erteilung von Verbesserungsaufträgen, hohe Kosten für Gutachten, die auf Umwelt-NGOs abgewälzt werden können sollen, wie es sich bereits in der jüngeren Judikatur zum Umwelthaftungsrecht abgezeichnet hatte.

Im Detail brachte der Umweltdachverband zur vorgeschlagenen Novellierung des UVP-G 2000 u.a. folgendes vor:

  • Verkürzte Frist für behördliche Verbesserungsaufträge von maximal 4 Wochen wird abgelehnt.
  • Einschränkung der Parteienrechte von Gemeinden, Landesumweltanwaltschaften und Umweltbundesamt wird abgelehnt.
  • Spendenoffenlegung für Umweltorganisationen wird abgelehnt.
  • 5-Jahres-Kontrolle zur Erfüllung der Anerkennungskriterien für anerkannte Umweltorganisationen wird abgelehnt.
  • Reaktion auf das EuGH-Präklusionsurteil in der vorgeschlagenen Form wird abgelehnt.
  • Änderung von Starkstromfreileitungen mit Nennspannung von mind. 110 kV sind als UVP-Tatbestand des Anhanges I zu normieren.

Die Stellungnahmefrist endet am 18.11.2016. Details zur vorläufigen Stellungnahme zum Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz des Umweltdachverbandes und angeführter Mitgliedsorganisationen finden sich auf der Homepage des Umweltdachverbandes.

 

Umweltdachverband Pressemitteilung

Vorläufige Stellungnahme