Umweltdachverband fordert Neuregelung der Baumhaftung

Nach dem Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) ist der Schaden infolge eines von einem Baum fallenden und Schaden verursachenden Astes rechtlich genauso zu behandeln wie ein loser Dachziegel, der von einem Hausdach zu Boden fällt: In beiden Fällen haftet die/der Eigentümer*in.

Gemeinsam mit mehr als 50 Organisationen und Expert*innen fordert nun der Umweltdachverband eine rechtliche Neuregelung der Baumhaftung und unterstützt die aktuelle Unterschriften-Aktion zur Unterstützung der Österreichischen Baumkonvention. Zu den unterstützenden Organisationen zählen auch mehrere Mitgliedsorganisationen des Umweltdachverbandes: BirdLife Österreich, Naturfreunde Österreich, der Naturschutzbund Österreich und der Verband Österreichischer Höhlenforscher.

Umweltdachverband kritisiert „Sicherheitsschnitte“ als „Form der Naturzerstörung“

„Die vollkommen unzeitgemäße Regelung der Baumhaftung führt zur Situation, dass zahlreiche Waldbesitzer*innen und Wegehalter*innen, aber auch Gemeinden und Schutzgebietsverwaltungen wie Nationalparks immer wieder ,Sicherheitsschnitte‘ durchführen und gerade besonders wertvolle alte Bäume aus Parks und entlang von Wegen und Straßen entfernen. Das ist eine hausgemachte Form der Naturzerstörung, die wir uns angesichts des voranschreitenden Artenverlustes und der Klimakrise längst nicht mehr leisten können“, warnt Franz Maier, Präsident des Umweltdachverbandes.

Bäume und Wälder dienen als kühle Oasen, als Luftreinhalter, Energielieferant, CO2-Senke, vielfältiger Lebensraum für zahlreiche Arten und als „wertvoller Erholungsort“ für unsere physische und psychische Gesundheit. „Wir alle profitieren“ von den vielfältigen Funktionen der Bäume und Wälder, erklärt Maier. „Wir unterstützen daher die Österreichische Baumkonvention, die auf die unverzichtbaren Leistungen von Bäumen und Wäldern aufmerksam macht und für mehr Rechtssicherheit und Klarheit punkto Baumhaftung eintritt.“

 

Umweltdachverband fordert Neuregelung der Baumhaftung