Umweltdachverband fordert Novelle des Salzburger Naturschutzgesetzes

Letzte Woche hat die Stellungnahmefrist zu einem Gesetzesentwurf geendet, mit dem das Salzburger Naturschutz-, Nationalpark-, Fischerei- und Jagdgesetz geändert werden soll. Dabei sollen die geplanten Modifikationen die Rechtslage an unionsrechtliche Vorgaben wie die Umsetzung der Aarhus-Konvention anpassen. Die Aarhus-Konvention regelt das Beteiligungsrecht der Öffentlichkeit an Umweltverfahren.

Der Umweltdachverband sieht in der mangelnden Umsetzung der Aarhus-Konvention schwere Mängel im Hinblick auf die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH) sowie die Aarhus-Konvention. „Aufgrund der unzureichenden Umsetzung der Aarhus-Konvention durch Österreich läuft bereits ein EU-Vertragsverletzungsverfahren. Wir haben schon im Vorjahr bezüglich geplanter, naturzerstörender Baumfällungen auf der Schönangeralm im Salzburger Teil des Nationalparks Hohe Tauern darauf hingewiesen, dass eine Anpassung des Salzburger Nationalparkgesetzes und des Forstgesetzes an die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie unerlässlich ist und die Teilnahme von anerkannten NGOs an Umweltverfahren stattfinden muss“, erklärt Franz Maier, Präsident des Umweltdachverbandes.

Statt diese Gesetzeslücke im Salzburger Nationalparkgesetz zu reparieren, wolle nach Ansicht Maiers der vorliegende Entwurf die Causa allerdings auf Verordnungsebene verschieben und das Mitspracherecht für anerkannte Nichtregierungsorganisationen an Umweltverfahren „gänzlich aushebeln. Das ist ein eklatanter Verstoß gegen die rechtsverbindliche Aarhus-Konvention“, so Maier.

Der Umweltdachverband und der Naturschutzbund Salzburg äußern sich dazu ausführlich in der gemeinsamen Stellungnahme zum vorliegenden Gesetzesentwurf und fordern eine umfassende Überarbeitung sowie ein neuerliches Begutachtungsverfahren.
 

Umweltdachverband zur Novelle des Salzburger Naturschutzgesetzes: Note „Nicht genügend“ – zurück zum Start